Pressemitteilung.jpg
  • Johannes Simons

„Schnell und unbürokratisch informiert“

Beschlüsse nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG): DPMA-Schiedsstelle stellt neue Datenbank online.

Düsseldorf, 05.11.2015 – Die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) eingerichtete Schiedsstelle hat am 16. Oktober 2015 eine Datenbank online gestellt: Mit ihr können sich Interessierte über Einigungsvorschläge der Schiedsstelle nach dem ArbnErfG informieren.

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, die im Rahmen ihrer Beschäftigung eine Erfindung machen. Das ArbnErfG schafft hier die rechtlichen Bedingungen. Es regelt, welche Rechte Arbeitgeber an den Erfindungen ihrer Mitarbeiter haben und welche Gegenleistung diese hierfür erwarten können. Uneinigkeiten über die Höhe der Vergütung oder andere Meinungsverschiedenheiten über die Handhabung des ArbnErfG versucht die Schiedsstelle zu schlichten. Sie besteht aus einem Juristen als Vorsitzenden und zwei Patentprüfern. Auf Antrag können ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter hinzukommen. Die Schiedsstelle hört die Beteiligten an und macht anschließend einen Einigungsvorschlag. Dieser wird nur dann bindend, wenn die streitenden Parteien ihn annehmen. 

Bislang wurden die Vorschläge und Beschlüsse der Schiedsstelle nur als Sammlung in Buchform veröffentlicht. Durch die neue Online-Datenbank sind die Entscheidungen nun leichter zugänglich: Über eine Suchfunktion auf der DPMA-Website können Interessierte nach einem bestimmten Jahr, einem Aktenzeichen oder Schlagwort suchen. „Die Online-Datenbank informiert nun schnell und unkompliziert über die Spruchpraxis der Schiedsstelle“, sagt Johannes Simons, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder können sich so bei drohenden Auseinandersetzungen eine einfache, praxisnahe Orientierung verschaffen.“ Aktuell sind Dokumente aus den Jahren 2012 bis 2015 als PDF abrufbar. Für ältere Entscheidungen stellt die Schiedsstelle künftig die Leitsätze zur Verfügung.