Normenkette:
EPÜ Art. 52 Abs. 1, Art. 56, Art. 138 Abs. 1 lit. a
Leitsatz:
Durch eine Vorveröffentlichung kann auch dasjenige offenbart sein, was im Patentanspruch und in der Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern "mitgelesen" wird (Anschluss an BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung). (Rn. 74)
BGH, Urteil vom 17.1.2023 - X ZR 15/21 -
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