Normenkette:
EPÜ Art. 52 Abs. 1, Art. 56, Art. 138 Abs. 1 lit. a
Leitsatz:
Bei Beurteilung der Frage, ob sich aus dem Stand der Technik eine Anregung für den Fachmann ergeben hat, zu der vom Streitpatent beanspruchten Lehre zu gelangen, ist der Gesamtzusammenhang der Vorveröffentlichung in den Blick zu nehmen. (Rn. 42 – 44)
BGH, Urteil vom 18.10.2022 – X ZR 32/21 –
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