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  • Matthias Waters

Innovationskraft bewiesen: Deutschland belegt Platz 9 im internationalen Vergleich

Ergebnisse des Global Innovation Index 2018

Düsseldorf, 24. September 2018 – Deutschland zählt zu den innovativsten Ländern weltweit. Laut dem aktuellen Global Innovation Index (GII) schafft es die Bundesrepublik wie schon im Vorjahr auf den neunten Platz. An der Spitze des GII liegen die Schweiz, die Niederlande und Schweden. Der GII wird jedes Jahr von der amerikanischen Cornell-Universität, der französischen Business-School INSEAD und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) veröffentlicht und bewertet die Innovationsfähigkeit von mehr als 100 Ländern.

Insbesondere bei der Anzahl der Patentanmeldungen ist Deutschland weit vorn. Unter den EU-Ländern konnte es seine Spitzenposition behaupten und weiter ausbauen. So wurden im Jahr 2017 beim Europäischen Patentamt (EPA) 25.490 Patente von Anmeldern aus Deutschland eingereicht, ein Zuwachs von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Logistik und bei den Investitionen in Forschung und Entwicklung ist Deutschland laut GII ebenfalls gut aufgestellt. Schwächen zeigen sich in den Bereichen Unternehmensgründungen und neue Geschäftsmodelle.

Der Aufsteiger im GII-Ranking ist China: Mit Platz 17 schafft es das Land erstmals unter die Top 20. „Das Ranking zeigt, dass die nationale Innovationsstrategie der chinesischen Regierung Früchte trägt“, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), anlässlich der Veröffentlichung des GII im Juli. Bis 2020 soll laut DPMA nach dem Willen der chinesischen Regierung die Zahl der Patentanmeldungen in China von 1,38 Millionen im Jahr 2017 auf zwei Millionen anwachsen.

„Die Entwicklungen in China im Bereich Schutzrechte gilt es gut zu beobachten“,  sagt Matthias Waters, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Deutschland kann aber seine Spitzenstellung im GII-Ranking behaupten. Das zeigt, dass die Innovationskraft hierzulande ungebrochen ist. Das ist auch auf das gut funktionierende Schutzrechtssystem in Deutschland und Europa zurückzuführen.“