FRAND_Niederlage.jpg
  • Gottfried Schüll

Erste FRAND-Niederlage für ein gemeinsames SEP-Lizenzierungsprogramm

Am 21.12.2021 hat das Landgericht Düsseldorf alle sechs Patentverletzungsklagen von Mitgliedern eines gemeinsamen HEVC-Lizenzprogramms, das von Access Advance verwaltet wird, entweder abgewiesen oder ausgesetzt.

Auf der Grundlage von Widerklagen, die von dem Implementierer eingereicht wurden, der in diesen sechs Fällen beklagt ist, sprach das Landgericht Düsseldorf sogar Schadensersatz für das FRAND-widrige Verhalten der Lizenzgeber des gemeinsamen Lizenzprogramms zu.

Deutsche Gerichte sind der bevorzugte Gerichtsstand für SEP-Verletzungsklagen. Einige meinten, die deutschen Gerichte wären zu sehr auf der Seite der Patentinhaber. Doch wie der erste Fall zeigt, in dem eine Pool-Lizenz für nicht FRAND befunden wurde, trifft dies nicht zu; es wird sowohl FRAND als auch die Rechtsbeständigkeit eingehend geprüft.

Die berichteten Fälle beziehen sich auf standardessentielle Patente (SEPs), die für die Umsetzung des High Efficiency Video Coding-Standards (HEVC), d. h. der dritten Generation des digitalen Fernsehens, von essentieller Bedeutung sind. Es gibt eine Reihe unabhängiger Lizenzierungsprogramme, die essentielle HEVC-Patente lizenzieren, was die Befürchtung aufkommen lässt, dass sich im Bereich des digitalen Fernsehens eine ähnliche Situation wie bei der Lizenzierung von 5G-Mobilfunklizenzen abzeichnet. Während die EU Kommission in diesem Fall Bedenken haben könnte, deuten die Urteile des Landgerichts Düsseldorf darauf hin, dass ein solches Eingreifen verfrüht, wenn nicht sogar überflüssig wäre.

Die schriftlichen Begründungen der Urteile liegen noch nicht vor. Diese werden weitere Aufschlüsse liefern, und es ist davon auszugehen, dass gegen die Urteile Berufung eingelegt wird.

Es ist aber schon jetzt davon auszugehen, dass dieser Fall in die FRAND-Geschichte der Europäischen Union eingehen wird.

Header: Alextype - AdobeStock.com