Landgericht_DUS_entsendet_Richter_zum_BGH.jpg
  • Dr. Thomas Rox & Dr. Henning Sternemann

Egger erneut mit C&F und Heuking erfolgreich

BGH widerruft Europäisches Patent 2 247 451 von Rehau

Düsseldorf, 07.12.2022 – Die Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG war in einem Nichtigkeitsverfahren gegen die REHAU Automotive SE & Co. in zweiter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich. Im Kern ging es um ein von Rehau patentiertes „Verfahren zum Herstellen eines dekorierten Profilkörpers“ (EP 2 247 451), das beispielsweise bei Möbelteilen oder Innenausbauteilen als Kantenprofil zum Einsatz kommen soll. Das Patent ist laut BGH-Urteil vom 10.11.2022 rechtskräftig nichtig erklärt worden.

„Wir konnten den BGH davon überzeugen, dass sich das Verfahren bereits durch das Nacharbeiten von vorbekanntem Stand der Technik ergab und dass das entsprechende Europäische Patent somit zu Unrecht erteilt wurde“, sagt Patentanwalt Dr. Henning Sternemann, der gemeinsam mit Patentanwalt Dr. Thomas Rox (beide Cohausz & Florack) und Rechtsanwalt Dr. Horn und Rechtsanwältin Dr. Dethof (beide Heuking Kühn Lüer Wojtek) die Egger-Gruppe vertritt.

Mit der jüngsten Entscheidung des BGH ist auch ein paralleles Patentverletzungsverfahren gegen Egger hinfällig geworden. In erster Instanz war hier bereits eine Patentverletzung durch Kantenbänder des österreichischen Holzwerkstoffherstellers in mehreren Punkten verneint worden. Heuking und C&F arbeiten bereits seit über 20 Jahren im Team zusammen für Egger und konnten bisher jeden Vorwurf einer Patentverletzung vor den Gerichten entkräften.

„Es freut uns sehr, dass wir auch dieses Verfahren wieder mithilfe der Expertise unserer Patent- und Rechtsanwälte für uns positiv abschließen konnten. Aus einem Patentrecht in Anspruch genommen zu werden, ist für jedes Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko. Dementsprechend sind wir froh, hier auf ein hoch spezialisiertes Team zurückgreifen zu können.“ sagt Gerold Schneider, IP-Manager der EGGER-Gruppe.

Header: Klaus Eppele - AdobeStock.com