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  • Philipe Walter

Brexit: „Business as usual? Nicht ganz!“

C&F weist auf erhöhtes Investitionsrisiko bei Schutzrechtsklagen in Großbritannien hin

Düsseldorf, 06. Juli 2016 – Schutzrechtsklagen in Großbritannien könnten in Zukunft mit deutlich höheren Investitionsrisiken verbunden sein. Mit dem Brexit griffe die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (sog. „Brüssel-I-Verordnung“) für das Vereinigte Königreich nicht mehr: Durch diese Regelung werden Urteile in Zivil- und Handelssachen, die in einem EU-Land erstritten wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt. EU-Recht kann damit Vorrang vor nationalem Recht bekommen. „Mit dem Wegfall der Brüssel-I-Verordnung für Großbritannien könnten Urteile von UK-Gerichten, die auf EU-Schutzrechten basieren, nicht mehr in der EU durchgesetzt werden“, sagt Philipe Walter, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F).

Unternehmen, die in Großbritannien gegen Schutzrechtsverletzungen vorgehen wollen, sollten daher sorgfältig prüfen, ob sich diese Investitionsentscheidung überhaupt lohnt. Und das schon heute: „Selbst wenn der Austritt Großbritanniens aus der EU erst frühestens in zwei Jahren wirksam werden sollte, bestehen die Risiken bereits jetzt“, so Walter. „Die Parole ‚Business as usual‘ ist daher in meinen Augen höchst bedenklich.“