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Dr. Reinhard Fischer

Rechtsanwalt

Partner seit 2022

Bleichstraße 14
D-40211 Düsseldorf

Telefon +49 211 90490-0
Telefax +49 211 90490-49

mail@cohausz-florack.de

Ausführliches Profil

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Fischer vertritt bei COHAUSZ & FLORACK nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und in den Bereichen IT-Recht, Arbeitnehmererfinderrecht, Urheber- und Medienrecht. Er unterstützt Unternehmen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen und in allen weiteren Rechtsfragen.

Reinhard Fischer war vor seinem Einstieg bei COHAUSZ & FLORACK 2014 Salary-Partner in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. Schon hier hat er Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene beraten und war an großen M&A-Transaktionen beteiligt. Zwischenzeitlich war er mehrere Monate lang in der Rechtsabteilung eines DAX-Konzerns tätig. Diese Erfahrungen machen ihn für die Mandanten von COHAUSZ & FLORACK zu einem wichtigen Ansprechpartner.

Nach seinem Jura-Studium mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde Reinhard Fischer 2008 an der Universität zu Köln promoviert.

Reinhard Fischer spricht Deutsch und Englisch.

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Veröffentlichungen