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  • Gottfried Schüll, Mathias Karlhuber, Dr. Natalie Kirchhofer

Stellungnahme zu mündlichen Verhandlungen beim EPA: Führende Patentanwaltskanzleien halten Zwang zur Videokonferenz für unzulässig

Düsseldorf, 26. April 2021 – Die Frage, ob mündliche Verhandlungen vor dem Europäischen Patentamt (EPA) per Videokonferenz ohne Zustimmung der Parteien abgehalten werden dürfen, beschäftigt die juristische Fachwelt noch immer (vgl. C&F-Pressemitteilung vom 24. März 2021). Inzwischen hat die Große Beschwerdekammer (GBK), das höchste Gericht des EPA, eine Verhandlung über die Sache anberaumt (G 1/21). Gemäß Artikel 10 der GBK-Verfahrensordnung können Dritte vorab Stellung nehmen.

„Wir sind der Auffassung, dass das EPA mit verpflichtenden Videokonferenzen den gesicherten Standard für mündliche Verhandlungen in den Vertragsstaaten nicht beachtet und sich selbst hiermit Kompetenzen auf Verfassungsniveau zubilligt“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F.

Gemeinsam mit weiteren renommierten deutschen Patentanwaltskanzleien hat C&F eine Stellungname in Form eines Amicus Curiae Briefs eingereicht. Als begleitender Gutachter konnte Prof. Dr. Siegfried Broß, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof (Senat für Patentstreitsachen) und am Bundesverfassungsgericht, gewonnen werden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und allgemeiner Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht zulässig ist, mündliche Verhandlungen für die beteiligten Parteien verpflichtend per Videokonferenz stattfinden zu lassen. Sofern die Parteien einverstanden sind, sollen laut Gutachten mündliche Verhandlungen jedoch als Videokonferenz möglich sein.

„Gegenüber einer unmittelbaren Begegnung ist jede durch technische Medien vermittelte Kommunikation ein Rückschritt. Die Entscheidung, dies in Kauf zu nehmen, muss den Parteien überlassen bleiben“, sagt Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von C&F.

Die Verhandlung vor der GBK findet am 28. Mai 2021 statt – der aktuellen Praxis des EPA folgend als Videokonferenz.

 

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