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  • Gottfried Schüll

Cohausz & Florack kritisiert Gesetzentwurf zur Änderung des Patentkostengesetzes

C&F: „Rückschritt für deutsches Patentsystem“

Düsseldorf, 17. Mai 2021 – Am 19. April 2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und zur Änderung des Patentkostengesetzes (19/28680). Hierin schlägt sie insbesondere eine Gebührenerhöhung vor: So sollen für den Inhaber eines Patents bei einer Aufrechterhaltung des Patentschutzes für die maximal mögliche Laufzeit von 20 Jahren die Kosten insgesamt von 13 170 Euro um 990 Euro auf 14 160 Euro steigen. Bei einem durchschnittlichen Patent mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und zehn Monaten soll die Gebühr um 440 Euro (13 Prozent) erhöht werden. Diese Maßnahmen sollen Mehreinnahmen von 47,7 Millionen Euro beim DPMA bewirken.                          

Aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) ist das Gesetz in der geplanten Fassung höchst fragwürdig: „Was die Bundesregierung in ihrem Entwurf ‚Innovationsinitiative‘ nennt, ist ein Rückschritt in einem ansonsten gut funktionierenden Patentsystem“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. „Innovationen werden nicht dadurch gefördert, indem man die Kosten für deren Schutz erhöht – im Gegenteil.“

Um das bestehende Patentsystem zu stärken, sollte aus Sicht von C&F insbesondere das Bundespatentgericht als erste Instanz bei Nichtigkeitsverfahren stärker finanziell unterstützt und dessen Arbeit mit der des Bundesgerichtshofs als zweiter Instanz synchronisiert werden. So ließen sich Kompetenzen besser nutzen und gesamtwirtschaftlich Zeit und Kosten einsparen. „Da die geplanten Mehreinnahmen aber nicht in den notwendigen Ausbau des Bundespatentgerichts fließen werden, kann das Gesetz nicht im Sinne des Patentschutzes und schon gar nicht im Interesse innovativer Unternehmen sein, die unsere Wirtschaft stärken“, so Schüll weiter.

 

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