“Ich liebe es, Technologiesprünge mitzuverfolgen und auch zu gestalten. Innovative Unternehmen machen dabei selbst oft große Sprünge - ich berate und begleite sie gern dabei.”

Dr. Fabian Vogelbruch, Patentanwalt und Partner von COHAUSZ & FLORACK

Was ist der beste Schutz für Ihre essentiellen Technologien?

Essentielle Technologien - also solche, ohne die andere Unternehmen keinen Zugang zum Markt hätten - lassen sich mit standardessentiellen Patenten (SEPs) schützen. Inhaber von SEPs mit marktbeherrschender Stellung sind dazu verpflichtet, diese zu fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Gebühren (sog. FRAND-Bedingungen) zu lizenzieren. Wir, die Partner und Partnerinnen von COHAUSZ & FLORACK, unterstützen Sie dabei!

Anspruchsvoll und wirksam: Die Anmeldung standardessentieller Patente (SEPs)

Standardessentielle Patente (SEPs) schützen komplexe Technologien, die für den Markt essentiell sind. Ihre Anmeldung ist anspruchsvoll: Hierbei gilt es beispielsweise zu berücksichtigen, wie das Patent in das Gesamtsystem des Standards einwirkt. Auch mögliche Abwandlungen vom Standard sollten in der Anmeldung abgedeckt sein. Die Beratung rund um SEPs und alle markttypischen Besonderheiten ist bei COHAUSZ & FLORACK selbstverständlich Partnersache.

Patentverletzungsverfahren rund um standardessentielle Patente (SEPs) folgen einem bestimmten Prozedere: Bevor ein Wettbewerber wegen Patentverletzung verklagt werden kann, müssen Sie als SEP-Inhaber ihm ein Angebot zu fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen) machen. Falls der Wettbewerber dieses Angebot nicht annimmt und das Patent nachweislich verletzt wird, können Sie eine Klage auf Unterlassung einreichen. Parallel dazu können Nichtigkeitsklagen eingereicht werden, um die Gültigkeit des gegnerischen Patents anzufechten.
Wir vertreten Sie gern und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ganz gleich, ob im Erteilungsverfahren (Prosecution) oder im Verletzungsverfahren (Litigation): Wir, die Partner und Partnerinnen von COHAUSZ & FLORACK, setzen uns mit ausgeprägter Expertise, allerhöchsten Ansprüchen und langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes für die Belange unserer Mandanten ein. Gerne auch für Ihre!

Das könnte Sie auch interessieren

  • Gottfried Schüll

Cohausz & Florack ernennt zum Jahresbeginn drei neue Partner

Karrieresprung für Svenja Schwandt als Vollpartnerin sowie Lars Grannemann und Dr. Margarete Rittstieg als Associate-Partner

Mehr erfahren
  • Tamara Moll

Erfolg im Quadrat-Streit

Cohausz & Florack verteidigt Wacker gegen Ritter Sport

Mehr erfahren
Mann mit Kopfhörern und Brille arbeitet an mehreren Bildschirmen und einem Tablet in einem abgedunkelten Raum.
  • COHAUSZ & FLORACK

Patentstreitigkeiten um den H.265-Videostandard

Ein Verfahren endet durch Vergleich, zwei Klageverfahren laufen weiter.

Mehr erfahren