"Ich habe in meiner bisherigen Laufbahn weit über 300 solcher Verfahren betreut. Gerade in der Medizintechnik weiß ich, wie der Markt funktioniert und worauf es auch auf internationalem Parkett ankommt."
Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von COHAUSZ & FLORACK
Wie gehen Sie wirkungsvoll gegen störende Patente vor?
Angenommen, Sie stellen fest, dass das Patent eines Wettbewerbers nicht über den "Stand der Technik" hinausreicht und noch dazu Ihre Geschäftstätigkeit behindert: In einem Einspruchsverfahren können Sie - innerhalb von neun Monaten ab Erteilung - gegen das Patent vorgehen. Einspruchsverfahren finden vor dem Europäischen Patentamt (EPA) oder dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) statt. Wir, die Partner und Partnerinnen von COHAUSZ & FLORACK, arbeiten Ihren Einspruch aus und beraten und begleiten Sie im Verfahren.
Die flexible Alternative: das Nichtigkeitsverfahren
Im Nichtigkeitsverfahren kann ein Patent für ungültig erklärt werden. Die Klage ist jederzeit, sogar noch nach dem Ende der Laufzeit des Patents (max. 20 Jahre) möglich - sie ist jedoch im Vergleich zum Einspruchsverfahren mit höheren Kosten verbunden. Typischerweise erfolgt sie als Reaktion auf eine Patentverletzungsklage. Zuständig für Nichtigkeitsklagen ist bei deutschen Patenten das Bundespatentgericht (BPatG) und bei bestimmten europäischen Patenten das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC).
Das Know-how von COHAUSZ & FLORACK deckt eine große Bandbreite im Bereich elektronischer Systeme ab - von Medizintechnik über Videostreaming bis hin zum Software-Segment. Nutzen Sie unsere umfangreiche Expertise!
Wir, die Partner und Partnerinnen von COHAUSZ & FLORACK, haben weltweit bereits mehrere hundert streitige Verfahren betreut. Wir kennen die Märkte und Gerichtsbarkeiten der einzelnen Länder und können auf ein großes internationales Netzwerk zurückgreifen. Das ist unverzichtbar - gerade im stark umkämpften Bereich elektronischer Systeme. Wir entwickeln Ihren Einspruch und stehen Ihnen im gesamten Verfahren beratend und unterstützend zur Seite.
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