"Ich freue mich, dass ich in meiner bisherigen Laufbahn bereits an zahlreichen streitigen Verfahren beteiligt war und mit unseren Mandanten viele Erfolge feiern konnte. Gerade weil der Bereich Chemie und Life-Science boomt und die Herausforderungen ständig wachsen, ist es für uns als Team entscheidend, ständig auf dem neuesten Stand bleiben und unsere Expertise ausbauen.“
Dr. Romina Kühnle, Patentanwältin und Partnerin von COHAUSZ & FLORACK
Gemeinsam gelingt’s
Ob Pharmazie, Polymerchemie, Biochemie, Lebensmittelchemie oder Werkstoffe: Wir decken die ganze Bandbreite an technischen Fragestellungen im Bereich Chemie und Life Science ab. Dabei werden wir, die Partnerinnen und Partner von COHAUSZ & FLORACK, unterstützt von einem starken Team aus Patentanwälten, Rechtsanwälten und Patentanwaltsfachangestellten. So sind wir optimal aufgestellt für alle Belange unserer Mandanten.
Effektiv und kostengünstig: das Einspruchsverfahren
Eine Möglichkeit, um gegen Einschränkungen durch einen Wettbewerber vorzugehen, ist das Einspruchsverfahren. Die Vorteile:
- Ein Einspruchsverfahren kann innerhalb der ersten neun Monate ab Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung eingeleitet werden.
- Im Vergleich zum Nichtigkeitsverfahren ist es deutlich kostengünstiger.
- Gerade bei einem Europäischen Patent ist es das Mittel der Wahl, da nicht in einzelnen europäischen Ländern Nichtigkeitsverfahren geführt werden müssen.
Der Markt in den Bereichen Chemie und Life Science ist - auch angesichts der Konkurrenz durch Generika-Unternehmen - stark umkämpft. Unsere Mandanten haben als Originalpräparatehersteller oft hohe Summen in die Forschung und Entwicklung ihrer Produkte investiert und ein berechtigtes Interesse daran, diese über die gesamte Laufzeit des Patents exklusiv auf dem Markt zu vertreiben. Hierfür setzen wir uns ein! Dabei vertreten wir sie auch in hoch komplexen und aufwendigen Einspruchsverfahren.
Eine Besonderheit in den Bereichen Chemie und Life Science sind ergänzende Schutzzertifikate. Durch sie kann der Patentschutz für bestimmte Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel ausgeweitet werden - um maximal fünf Jahre. Dies ist stets mit einer zusätzlichen Marktexklusivität für Sie als Patentinhaber verbunden. Auch hierzu beraten wir Sie gern!
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