Streitverfahren / Litigation
„Wenn zwei sich streiten“ – unterstützen wir Sie gern, zum Beispiel bei Verletzungsverfahren vor Gericht, bei Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren oder vor Schiedsgerichten. Noch dazu zeigen wir Ihnen auf, was genau zu tun ist, wenn Fälschungen ihrer Produkte im Umlauf sind. So sind Sie im Fall des Falles auf der sicheren Seite.
Ihre Schutzrechte vor Gericht: Patentverletzungsverfahren
In vielen Fällen ist der Gang vors Gericht – nüchtern betrachtet – die einzig sinnvolle Lösung. Seit Jahrzehnten vertreten wir unsere Mandanten bei Verletzungsverfahren: Wir setzen ihre Schutzrechte vor Gericht durch oder wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Bei Verletzungsverfahren wird fast immer gegen das Klageschutzrecht vorgegangen. In Deutschland geschieht das vor allem bei technischen Schutzrechten wie Patenten in einem parallelen Verfahren. Häufig sind wir daher auch vor dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und den Patent- und Markenämtern als Vertreter für unsere Mandanten aktiv. Düsseldorf, der Sitz unserer Kanzlei, ist für Patentverletzungsverfahren seit Gründung der Bundesrepublik der führende Gerichtsstandort in Deutschland. Auch von COHAUSZ & FLORACK geführte Verfahren, zum Beispiel im Bereich Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, haben hierzu beigetragen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten aber auch vor allen anderen Gerichten in Deutschland – sei es bei Verstößen gegen Patente und Gebrauchsmuster, bei der Rechtsverletzung von Marken oder Designs, bei Vertragsangelegenheiten oder Wettbewerbsverstößen.
Wir haben auf Klägerseite unsere Mandanten unter anderem erfolgreich gegen Apple, Samsung, Huawei, Lenovo, HTC, ZTE, Daimler, Dell und TCL vertreten.
Markenwiderspruchs- und Löschungsverfahren
Mal angenommen, einer Ihrer Wettbewerber hat eine neue Marke angemeldet, die Ihrer eigenen zum Verwechseln ähnlich ist: Dann haben Sie als Inhaber der älteren (angemeldeten oder bereits eingetragenen) Marke die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und zwar gegen deutsche Marken und Unionsmarken innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Marke (bei der deutschen Marke) bzw. der Veröffentlichung der Anmeldung (bei der Unionsmarke). Innerhalb dieser Frist ist auch die Gebühr von (mindestens) 250 Euro an das DPMA bzw. 320 Euro an das EUIPO zu zahlen. Mit einem Widerspruchsverfahren können Sie erwirken, dass bei deutschen Marken die neu eingetragene Marke wieder gelöscht wird bzw. bei Unionsmarken die Anmeldung zurückgewiesen wird.
Neben dem amtlichen Widerspruchsverfahren gibt es sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO amtliche Löschungsverfahren, die sich gegen die eingetragene Marke richten. Dabei können Sie abhängig vom Fall die anfängliche Nichtigkeit beziehungsweise den nachträglichen Verfall der Marke geltend machen.
Neben einer Löschung wegen bestehender älterer Rechte kann eine Marke auch wegen Verfall gelöscht werden – und zwar dann, wenn die Marke nach einer Benutzungsschonfrist von fünf Jahren in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht erheblich für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt wurde. Aber auch absolute Schutzhindernisse können zu einer Löschung führen. Diese Hindernisse liegen zum Beispiel vor, wenn es sich um eine an sich schutzunfähige Marke handelt (z. B. um eine allgemeingebräuchliche Bezeichnung für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen) oder aber wenn ein Anmelder bei der Anmeldung bösgläubig war, er zum Beispiel weiß oder wissen müsste, dass die Marke bereits durch einen Dritten verwendet wird und er die Absicht hat, diesen zu behindern.
Weitere Informationen zu den Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren, insbesondere zu Fristen, Gebühren und Formalitäten, finden Sie auf der Website des DPMA und der Website des EUIPO.
Wenn die neue Marke schon benutzt wird, sind Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren kein gleichwertige Ersatz zum Markenverletzungsverfahren.
Alternative Streiterledigung und Schiedsgerichtsbarkeit
Die deutsche Justiz ist überlastet, Verfahren an staatlichen Gerichten ziehen sich daher oft unnötig in die Länge. Eine mögliche Lösung: Schiedsgerichte. Auch mit dieser Form der alternativen Streitbeilegung haben wir umfassende Erfahrung. Vor wichtigen Institutionen – zum Beispiel der Kommission für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (ICC) in Paris oder dem Club Espanol de Arbitraje in Madrid – sind wir nicht nur als Parteivertreter, sondern auch als Schiedsrichter tätig. Häufig machen wir die Erfahrung, dass sich auf dem Verhandlungsweg gute Regelungen finden lassen: Regelungen, die interessengerechter sind als ein Urteil nach einem womöglich langwierigen und kräftezehrenden Prozess. Ob solche Möglichkeiten bestehen, loten wir für Sie aus. Wir begleiten Sie bei Einigungsverhandlungen und beraten Sie in allen Fragen, die mit der Organisation, Einleitung und Durchführung von alternativen Streiterledigungsverfahren verbunden sind – zum Beispiel durch Mediation, Schiedsgutachten oder Dispute Review Boards.
Maßnahmen gegen Produktpiraterie
Viele Unternehmen, die auf den Erfolg ihrer Innovationen angewiesen sind, kennen das: die ständige Sorge, dass Fälschungen ihrer Produkte im Umlauf sind. Leider ist diese Sorge oft berechtigt. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nimmt Produktpiraterie immer drastischere Ausmaße an. Im Jahr 2013 schätzte die Organisation den Schaden für die deutsche Wirtschaft auf jährlich über 50 Milliarden Euro. Mit Umsatzeinbußen verbunden ist selbstverständlich auch der Verlust wertvoller Arbeitskräfte – ohne sie könnten Innovationen gar nicht erst entstehen. Ganz zu schweigen von dem Imageschaden, der durch minderwertige Nachahmerprodukte bisweilen verursacht wird. Die Anmeldung von Schutzrechten ist eine Grundvoraussetzung, um eigene Ansprüche überhaupt geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei. Und ebenso bei anderen Maßnahmen, um gegen die Nachahmung Ihrer Produkte wirksam vorzugehen.
Lesen Sie auch unser CFUpdate: Schutzrechte auf Messen.
Stopp für Fälschungen: Grenzbeschlagnahme
Besteht der Verdacht, dass Ihre Schutzrechte durch Fälschungen verletzt wurden, sollten Sie rechtzeitig Ermittler, Anwälte und Behörden des Landes kontaktieren, aus dem die Fälschungen mutmaßlich stammen. Je mehr Beweismaterial dabei zusammengetragen werden kann, desto besser. Besonders effektiv im Kampf gegen internationale Produktpiraterie sind die Ein- und Ausfuhrkontrollen des Zolls: Hierbei können an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands Waren beschlagnahmt werden, die die Schutzrechte anderer verletzen. Wer dieses Verfahren nutzen will, kann bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München einen sogenannten „Grenzbeschlagnahmeantrag“ stellen. Zusammen mit diesem Antrag besteht auch die Möglichkeit, dem Zoll eine Schulung anzubieten, um die Grenzbeamten für die eigenen Produkte und mögliche Fälschungen zu sensibilisieren.
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Rechtsbeständigkeitsverfahren
Wir setzen uns für Sie ein, wenn Ihre Schutzrechte angegriffen werden oder Sie die Rechtsbeständigkeit eines fremden Schutzrechtes infrage stellen wollen.
Recherchen
Vor der Anmeldung von Schutzrechten und auch bei der Pflege Ihres bestehenden Portfolios sollten Sie den Markt gut im Auge behalten. So bleiben Sie auf der sicheren Seite und beugen Risiken wirksam vor.
Patent- und Markenüberwachung
Die Konkurrenz schläft nicht: Wer neue Produkte oder Marken auf den Markt bringt, steht unter Beobachtung des Wettbewerbs. Um möglichen Vorwürfen der Schutzrechtsverletzung vorzubeugen, hilft eine systematische Überwachung der Schutzrechte Dritter.