Arbeitnehmererfindungen
Unternehmen, die das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) geschickt umsetzen, können ein System betrieblicher Anreize für die ständige Innovation schaffen. Damit motivieren sie ihre Angestellten dazu, erfinderisch tätig zu sein. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Entwicklung eines solchen Systems und erarbeiten Prozesse, mit denen Sie die wertvollen Ideen Ihrer Mitarbeiter sinnvoll nutzen und absichern können. Sollte es zum Streit kommen – zum Beispiel um die Höhe der Vergütung – und das Arbeitsverhältnis weiter bestehen, müssen Arbeitgeber und -nehmer zunächst die Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen am DPMA in Anspruch nehmen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann. Die Schiedsstelle versucht, durch ihren ablehnungsfähigen Spruch zwischen beiden Parteien eine Einigung herbeizuführen.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines Systems zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Prozesse, mit denen Sie die wertvollen Ideen Ihrer Mitarbeiter nutzen und absichern können. Dabei beraten wir Sie auch zu Fragen der Vergütung und anderer betrieblicher Anreize, die Ihre Angestellten dazu motivieren, weiterhin erfinderisch tätig zu sein.
Ihre Ansprechpartner für Arbeitnehmererfindungen
Johannes Simons
Mehr erfahrenUlrike Alice Ulrich
Mehr erfahrenDr. Arwed Burrichter
Mehr erfahrenMathias Karlhuber
Mehr erfahrenPhilipe Walter
Mehr erfahrenArnd Ziebell
Mehr erfahrenDr. Christoph Walke
Mehr erfahrenDr. Jochen Kapfenberger
Mehr erfahrenDr. Henning Sternemann
Mehr erfahrenJan Ackermann
Mehr erfahrenBjörn Brouwers
Mehr erfahrenDr. Reinhard Fischer
Mehr erfahrenDr. Peter Reckenthäler
Mehr erfahrenWeitere Leistungen Recht
Unsere Expertise umfasst noch mehr: Informieren Sie sich hier über unsere weiteren rechtlichen Leistungen!
Rechtsbeständigkeitsverfahren
Wir setzen uns für Sie ein, wenn Ihre Schutzrechte angegriffen werden oder Sie die Rechtsbeständigkeit eines fremden Schutzrechtes infrage stellen wollen.
Angrenzende Rechtsberatung
In Ihrem Geschäftsfeld sind Sie stark. Um die Tätigkeiten Ihres Unternehmens rechtlich abzusichern, gibt es uns: Wir vertreten Ihre Interessen und beraten Sie auch in komplexen Fragen zum Umgang mit Ihrem geistigen Eigentum.
Anmeldeverfahren / Prosecution
Unternehmen, die sich Ihre Innovationen schützen lassen, sichern sich wichtige Wettbewerbsvorteile. Informieren Sie sich, welche Schutzrechte für Sie infrage kommen!