Das Landgericht Düsseldorf hat in einer am 3. Mai 2022 beispielhaft veröffentlichten Urteilsbegründung festgestellt, dass die von der Klägerin angebotene Nicht-FRAND-Lizenz die Abweisung der Unterlassungsklage der Klägerin trotz Bestätigung einer Patentverletzung rechtfertigt.