Wie "Flip-Flop" auch zum "Flop" werden kann ...
Die Vorteile des „deutsch-europäischen Tandems“
Das Landgericht Düsseldorf hat sich in der Sache 4b O 7/22 mit der Anwendung des neuen geänderten Unterlassungsanspruch (§ 139 Abs. 1 Satz 3) nach dem deutschen Patentgesetz befasst.
Über eine unerhört innovative Technik und die Kunst des Weglassens