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  • Dr. Ralph Minderop

Zum Verwechseln ähnlich?

Unternehmen, die eine Marke anmelden möchten, können auf praktische Recherchetools und Suchmaschinen zurückgreifen. Ob aber Verwechslungsgefahr zu einer älteren Marke besteht, sollte rechtlich geprüft werden.

Freiheit, Luxus oder auch „Freude am Fahren“: Marken wecken Assoziationen beim Konsumenten und wirken damit verkaufsfördernd. Sie können also echte Umsatzbringer sein. Umso erfreulicher, wenn Unternehmen auf der Suche nach einem passenden Markennamen einen Volltreffer landen. Aber: Nicht jede Idee – und sei sie noch so kreativ – ist auch dafür geeignet, als Schutzrecht angemeldet zu werden. Wenn sie einer bereits eingetragenen Marke der gleichen Produkt- oder Dienstleistungsgruppe ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist, sind Streitigkeiten fast schon vorprogrammiert. Unternehmen sollten also sorgfältig recherchieren und prüfen, ob bei ihrem gewünschten Kennzeichen Verwechslungsgefahr gegenüber älteren Marken besteht. Ältere Marken sind solche, die in den Markenregistern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), das Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingetragen sind.

Für die Recherche eignen sich bestimmte Tools, die die Patent- und Markenämter unentgeltlich auf ihren Websites zur Verfügung stellen. So bietet das EUIPO unter www.euipo.europa.eu die Suche in zwei Datenbanken an: eSearch Plus ermöglicht die Recherche nach älteren Unionsmarken und Unionsmarkenanmeldungen. In der Datenbank TMview lässt sich weltweit nach Voreintragungen in Markenregistern suchen, die Recherche kann hierbei auch auf Bilder ausgedehnt werden. Unter www.wipo.int/romarin finden Nutzer die Datenbank der WIPO, in der internationale Registrierungen gelistet sind.

Grundsätzlich können Unternehmen bei ihrer Recherche nach den Waren- oder Dienstleistungsklassen filtern, für die ihr Kennzeichen benutzt werden soll. Handelt es sich etwa um ein kosmetisches Produkt, betrifft das nach der internationalen Markenklassifikation (auch „Nizza-Klassifikation“ genannt) die Klasse 3, die unter anderem Mittel zur Körper- und Schönheitspflege umfasst. So profan es klingt: Auch Google oder andere Suchmaschinen sollten bei der Recherche unbedingt hinzugezogen werden.

Und wenn sich herausstellt, dass der Markenname bereits in exakt der gewünschten Form existiert? Dann verbietet sich in der Regel die Benutzung. Wenn es allerdings Abweichungen zwischen den Kennzeichen gibt, zum Beispiel weil sich bestimmte Buchstaben unterscheiden, stehen die Chancen besser. Um eine Markenverwechslung aber komplett auszuschließen und damit auf Nummer sicher zu gehen, sollten Unternehmen zusätzlich markenrechtlichen Rat einholen.

Erschienen in Ausgabe 3/2017 der Zeitschrift creativ verpacken.

Bild: vkara - Fotolia.com