Gängige Irrtümer und wie man sie vermeidet
Aufzeichnung unseres Webinars am 23. Juni 2020
Kehrtwende in der Rechtsprechung mit weitreichenden Konsequenzen
Düsseldorf, 06.05.2020 – Im langjährigen Verfahren Sisvel gegen Haier hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Mai 2020 einen Unterlassungsanspruch von Sisvel (Aktenzeichen K ZR 36/17) bestätigt.