Person steht barfuß auf einer digitalen Waage, umgeben von Pflanzen und warmem Sonnenlicht

Waage (BGH)

BGH, Urteil vom 9.7.2024 – X ZR 72/22

Entscheidungsstichwort:

Waage

Normenketten:

EPÜ Art. 69 Abs. 1 

PatG § 14

Leitsatz:

Merkmale eines Patentanspruchs sind in Einklang mit der Funktion auszulegen, die ihnen nach der Erfindung zukommt.

BGH, Urteil vom 9.7.2024 – X ZR 72/22

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Kommentar C&F:

In der Entscheidung „Waage“ (X ZR 72/22) hebt der BGH die funktionsorientierte Auslegung von Patentansprüchen hervor. In Folge dieser Auslegungsweise stellte der BGH wesentliche Unterschiede zum nächstliegenden Stand der Technik fest. Gleichzeitig verdeutlichte der BGH, dass eine rein grammatikalische Auslegung eines Patentanspruchs - wie in diesem konkreten Fall - zu einer isolierten Betrachtungsweise führen kann. Diese kann unter Umständen im Wiederspruch zu der Funktion stehen, die das betreffende Merkmal erfüllt.
Mit der Entscheidung verdeutlicht der BGH einen maßgeblichen Auslegungsgrundsatz, der auch am Gerichtstandort Düsseldorf gängige Praxis ist. Aus Sicht des Patentinhabers erscheint es daher sinnvoll, bereits beim Verfassen der Patentschrift die Funktion einzelner Merkmale detailliert zu beschreiben. Wie die Entscheidung zeigt, kann dies nicht nur im Zuge von Patentverletzungs- sondern ebenso in Nichtigkeitsverfahren von entscheidender Bedeutung sein. 

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Unser Kommentar zum vorstehenden Urteil dient dem Zweck einer einfachen Zugänglichmachung. Vereinfachungen und Unvollständigkeiten sind diesem Zweck geschuldet. Zum vollständigen Verständnis wird auf die deutsche Originalfassung der Urteilsveröffentlichung verwiesen.