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  • Dr. Arwed Burrichter, Dr. Natalie Kirchhofer

Verhandlungen per Videokonferenz: EPA-Beschwerdekammern schlagen Änderung der Verfahrensordnung vor

C&F sieht verpflichtende Teilnahme an Videokonferenzen weiterhin kritisch

Düsseldorf, 19. November 2020 – Das Europäische Patentamt (EPA) plant, künftig auch für Verhandlungen in zweiter Instanz eine neue Regelung zur Durchführung von Videokonferenzen umzusetzen. Zuvor hatte das EPA bereits für Verfahren in erster Instanz einen neuen Beschluss gefasst. Demnach muss für Videokonferenzen nicht mehr das Einverständnis der Beteiligten eingeholt werden (siehe C&F-Pressemitteilung vom 12.11.2020).

Für Verfahren in zweiter Instanz haben die EPA-Beschwerdekammern nun einen Vorschlag veröffentlicht, wonach die Verfahrensordnung um einen neuen Artikel (15a) erweitert werden soll. Hierin soll festgelegt werden, dass die Beschwerdekammern eine mündliche Verhandlung gemäß Artikel 116 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) per Videokonferenz abhalten können, wenn der oder die Vorsitzende dies auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen für angemessen hält. Damit wäre auch vor den EPA-Beschwerdekammern das Abhalten einer Verhandlung als Videokonferenz nicht mehr von der Zustimmung der Parteien abhängig.

Der Beschwerdekammerausschuss des EPA hat zu einer Konsultation über den geplanten Artikel 15a der Verfahrensordnung eingeladen. Hieran wird sich auch Cohausz & Florack (C&F) beteiligen. Die Kanzlei steht der verpflichtenden Teilnahme an Videokonferenzen nach wie vor kritisch gegenüber. „Gerade bei wichtigen oder hochkomplexen Verfahren ist die unmittelbare Kommunikation aller Beteiligten im Gerichtssaal durch nichts zu ersetzen“, sagt Dr. Natalie Kirchhofer, Patentanwältin und Partnerin von C&F. Die Abstands- und Hygieneregeln könnten in entsprechend ausgestatteten Verhandlungsräumen erfahrungsgemäß leicht umgesetzt werden. „Wir halten es für essenziell, Verhandlungen von Angesicht zu Angesicht führen zu können, um allen Seiten ein faires, transparentes Verfahren und bestmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten“, so Dr. Arwed Burrichter, Patentanwalt und Partner von C&F weiter.

 

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