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  • Svenja Schwandt

Verdächtige Post

Ämter warnen vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Wer in Schutzrechte investiert, bleibt wettbewerbsfähig und innovativ. Aber er oder sie macht sich leider auch angreifbar für Betrug: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Europäische Patentamt (EPA), die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und andere Behörden warnen derzeit vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen. Hierin stellen private Unternehmen den Adressaten eine Veröffentlichung, Registrierung oder Verlängerung ihrer Schutzrechte als Dienstleistung zusätzlich zu den amtlichen Gebühren in Rechnung. Ein perfider Versuch abzukassieren – der bedauerlicherweise oft gelingt.

Hinweise auf betrügerische Schreiben

Welche Gebühren sind denn überhaupt zu entrichten? Und an wen? Wer hierüber Bescheid weiß, braucht sich von derlei Schreiben gar nicht erst irritieren zu lassen. Grundsätzlich fallen Gebühren mit der Einreichung einer Anmeldung oder eines Antrags, für die Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung eines Schutzrechts oder für andere einzelne Verfahrensschritte an. Sie sind direkt an das Amt zu zahlen – und vor allem: ohne gesonderte Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Für eine Veröffentlichung von Schutzrechten in amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Hinweise darauf, dass es sich höchstwahrscheinlich um ein betrügerisches Schreiben handelt, sind beispielsweise eine ausländische Kontoverbindung, ein vorausgefüllter Überweisungsträger und die fehlende Adresse einer Behörde. Das DPMA, das EPA wie auch die WIPO geben auf Ihren Websites umfangreiche Tipps, wie Schutzrechtsinhaber betrügerische Schreiben außerdem erkennen und an wen sie sich wenden können, wenn sie an der Rechtmäßigkeit eingegangener Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen zweifeln. Zudem haben die Ämter Listen bereits bekannter betrügerischer Firmen zusammengestellt, darunter auch zahlreiche Absender, die durch „amt-ähnliche“ Bezeichnungen den Anschein von Seriosität erwecken.

Übrigens: Sofern eine Kanzlei mit dem Management eines Schutzrechtsportfolios beauftragt wurde, übernimmt sie in der Regel auch die Zahlungen an die zuständigen Ämter und andere Formalitäten. In diesem Fall können Schutzrechtsinhaber also ohnehin sicher sein, dass sie nicht mit Angeboten, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit ihren Schutzrechten konfrontiert werden – und falls doch, dass es sich dabei höchstwahrscheinlich um Betrug handelt.

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