Nahaufnahme einer klassischen Dual-Objektiv-Kamera im Vintage-Stil, geeignet für analoge Fotografie und Stereofotogrammetrie.

Stereofotogrammetrie

BGH, Urteil vom 23.7.2024 – X ZR 88/22

Entscheidungsstichwort:

Stereofotogrammetrie

Normenketten:

EPÜ Art. 69 Abs. 1 

PatG § 14

Leitsatz:

Merkmale eines Patentanspruchs sind in Einklang mit der Funktion auszulegen, die ihnen nach der Erfindung zukommt.

BGH, Urteil vom 23.7.2024 – X ZR 88/22

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Kommentar C&F:

In der Entscheidung „Stereofotogrammetrie“ (X ZR 88/22) befasst sich der BGH mit der Auslegung von Patentansprüchen. Maßgeblich für die Beurteilung ist laut BGH, dass die Merkmale eines Patentanspruchs im Kontext der Gesamtoffenbarung der Patentschrift ausgelegt werden. Gleichzeitig nutzt der BGH die Entscheidung, um noch einmal die funktionsorientierte Auslegung von Patentansprüchen zu betonen.
Damit bestätigt der BGH einen bedeutenden Auslegungsgrundsatz, den auch der Gerichtstandort Düsseldorf seiner Rechtsprechung zugrunde legt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die funktionsorientierte Auslegung von Merkmalen eines Patentanspruchs nicht nur im Patentverletzungsverfahren, sondern auch - wie im vorliegenden Fall - in Nichtigkeitsverfahren eine wesentliche Rolle spielen und eine Abgrenzung gegenüber dem im Nichtigkeitsverfahren zitierten Stand der Technik begründen kann. Aus Sicht des Patentinhabers erscheint es daher zweckdienlich, bereits bei der Abfassung der Patentansprüche die Funktionsweise der aufgeführten Merkmale detailliert zu beschreiben. 

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Unser Kommentar zum vorstehenden Urteil dient dem Zweck einer einfachen Zugänglichmachung. Vereinfachungen und Unvollständigkeiten sind diesem Zweck geschuldet. Zum vollständigen Verständnis wird auf die deutsche Originalfassung der Urteilsveröffentlichung verwiesen.