Softwarebezogene Erfindungen, für die ein Computer oder eine ähnliche programmierbare Vorrichtung nötig ist (sogenannte „computerimplementierte Erfindungen“), lassen sich in vielen Fällen durch Schutzrechte absichern. Diese sind ähnlich wie die Software, die sie schützen, immateriell – und damit bisweilen nur schwer zu begreifen. In unserem Leitfaden erläutern wir Ihnen, welche Schutzstrategien sich für welche Arten von Software jeweils anbieten.