Statue der Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen vor den Fachwerkhäusern des Römerbergs in der Frankfurter Altstadt bei leicht bewölktem Himmel.
  • Tamara Moll

Schlagen und sich geschlagen geben

Ordnungshaft für Rapper Fat Comedy im Verfahren gegen Oliver Pocher

Kurz und sicherlich schmerzhaft war die Ohrfeige, die der Rapper Fat Comedy 2022 gegen Oliver Pocher austeilte: Bei einer Veranstaltung in der Dortmunder Westfalenhalle schlug er dem Comedian unvermittelt ins Gesicht. Etwas länger, aber vermutlich ebenfalls schmerzhaft ist nun die Strafe für den Rapper, der mit bürgerlichem Namen Giuseppe Sumrain heißt: Zwölf Tage Ordnungshaft legte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem Beschluss vom 22. Juli 2025 fest (Az. 16 W 29/25 und 16 W 31/25).

Fat Comedy war zunächst zivilrechtlich zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld und einer Entschädigung von 45.000 Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verurteilt worden, da er trotz Unterlassungsanordnungen Videoaufnahmen von dem Vorfall verbreitet hatte. Später folgte eine Geldstrafe wegen Körperverletzung in Höhe von 120 Tagessätzen à 15 Euro. 

Sumrain war bereits zuvor per einstweiliger Unterlassungsverfügung zivilrechtlich untersagt worden, Aufnahmen der Ohrfeige und andere damit zusammenhängende Beiträge zu veröffentlichen. Dieses Verbot wurde durch die Androhung von Ordnungsmitteln untermauert. Später folgte ein Anerkenntnisurteil, das die Unterlassungsverpflichtungen erneut bestätigte. 

Im Mai 2024 hatte Oliver Pocher Ordnungshaft für den Rapper beantragt, da dieser trotz gerichtlicher Verbote weitere Aufnahmen von dem Angriff auf Social Media gepostet hatte. Das Landgericht (LG) Frankfurt lehnte den Antrag zunächst ab, die sofortige Beschwerde zum OLG Frankfurt hatte dann jedoch Erfolg. Aus zwei Ordnungsmittelbeschlüssen wurde entschieden, dass Sumrain eine Gesamthaftstrafe von zwölf Tagen antreten muss – aufgeteilt in zwei Tage für den ersten Beschluss und zehn Tage für den zweiten.

Ordnungshaft statt Ordnungsgeld

Im Zivilrecht ist die Ordnungshaft neben dem Ordnungsgeld eine Maßnahme zur „Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen“. Beide Maßnahmen verfolgen einen doppelten Zweck, wie auch das OLG Frankfurt unter Berufung auf höchstrichterliche Rechtsprechung betont. Einerseits dienen sie als zivilrechtliche Beugemaßnahmen, um künftige Verstöße zu verhindern, andererseits haben sie einen repressiven, strafähnlichen Charakter, der vergangene Zuwiderhandlungen sanktioniert.

Bei der Bemessung der Ordnungsmittel sind laut Bundesgerichtshof (BGH) verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: die Art, der Umfang und die Dauer des Verstoßes, der Grad des Verschuldens, der wirtschaftliche Vorteil des Schuldners aus der Verletzung sowie die potenzielle Gefährlichkeit weiterer Verstöße. Ein zentraler Aspekt ist zudem, dass es sich für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnen sollte, gegen den Beschluss zu verstoßen. 

Welches der beiden Ordnungsmittel angewendet wird, entscheidet das jeweilige Gericht. Dabei ist es unerheblich, ob zunächst ein Ordnungsgeld verhängt wird, bevor Ordnungshaft angeordnet werden kann. Allerdings darf die Ordnungshaft als primäre Maßnahme nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein Ordnungsgeld nicht ausreicht, um den Schuldner von weiteren Verstößen abzuhalten. Wie der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt betont, kann die Verhängung von Ordnungshaft insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn das Verhalten des Schuldners zeigt, dass selbst die Festsetzung und Vollstreckung eines Ordnungsgeldes keine abschreckende Wirkung entfaltet – so wie in diesem Fall: Hier sah das Gericht die Verhängung eines Ordnungsmittels als zwingend geboten an. Mit zwölf Tagen Haft bewegt sich die Sanktion zwar im unteren Bereich des rechtlich Möglichen – die Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt eine Spanne von einem Tag bis zu sechs Monaten pro Zuwiderhandlung –, doch die Umstände rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts diese Maßnahme.

Mildere Maßnahmen blieben wirkungslos

Laut Gericht nutzte der Rapper die Aufnahmen, „um seine eigene mediale Popularität zu steigern und die Demütigung des Gläubigers fortlaufend zu perpetuieren“. Die Richter stellten klar, dass der doppelte Zweck der Ordnungsmittel – Prävention und Sanktion – durch ein bloßes Ordnungsgeld nicht erreicht werden könne. Sumrain habe gezeigt, dass er ohne spürbare Maßnahmen nicht davon abzuhalten sei, gegen die Unterlassungsanordnungen zu verstoßen. Der Senat betonte, dass der Sanktionierungsgedanke der ZPO-Ordnungsmittel in diesem Fall „ausnahmsweise nur noch mit einer Ordnungshaft" erfüllt werden könne.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war außerdem Sumrains öffentliches Verhalten. Er hatte sich selbst als mittellos dargestellt und sogar offen damit geprahlt, sich Vollstreckungsversuchen zu entziehen. Oliver Pocher konnte tatsächlich belegen, dass frühere Maßnahmen – etwa zur Eintreibung einer Geldentschädigung – erfolglos geblieben waren. In einem Interview hatte der Rapper zudem erklärt, Schulden in Höhe von über 150.000 Euro zu haben und nicht an seiner Meldeadresse zu wohnen, um Vollstreckungen zu umgehen.

Das LG Frankfurt hatte ursprünglich argumentiert, dass bei Nichtzahlung eines Ordnungsgeldes die Ersatzordnungshaft greifen würde. Das OLG sah das anders: Angesichts der Tatsache, dass Sumrain bereits öffentlich angekündigt hatte, sich weiteren Vollstreckungsmaßnahmen zu entziehen, würde ein solcher Ansatz lediglich zu einer zeitlichen Verzögerung führen. Das Gericht entschied daher, direkt Ordnungshaft zu verhängen und ein vorheriges Ordnungsgeld zu überspringen, da die Situation ohnehin auf diese Maßnahme hinausgelaufen wäre.

Sanktion und Prävention

Das Urteil des OLG Frankfurt im Verfahren gegen den Rapper Fat Comedy zeigt eindrücklich, dass wiederholte Missachtung von Unterlassungsverfügungen und die bewusste Umgehung von Vollstreckungsmaßnahmen Konsequenzen haben können. Die Entscheidung, direkt Ordnungshaft anzuordnen, unterstreicht den doppelten Zweck solcher Maßnahmen: Sie sollen sowohl präventiv wirken als auch vergangene Verstöße sanktionieren. Der Fall ist ein Beispiel dafür, dass die Justiz bereit ist, auch zu härteren Mitteln zu greifen, wenn mildere Maßnahmen wie Ordnungsgelder keine Wirkung zeigen. Letztlich dient dies nicht nur dem Schutz der Rechte des Geschädigten, sondern auch der Durchsetzung der Rechtsordnung.

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