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  • Gottfried Schüll

Regierungsentwurf zur Modernisierung des Patentrechts beschlossen

C&F erwartet weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren

Düsseldorf, 02. November 2020 – Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober den von Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, vorgelegten Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. In dem Entwurf geht es unter anderem um die ausnahmsweise Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus soll der Geheimnisschutz in Patentstreitsachen verbessert werden. Für eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht sieht der Gesetzentwurf zudem Verfahrensänderungen im Hinblick auf das Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht vor. Hinzu kommt die Modernisierung vieler eher technischer Vorschriften im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Der Regierungsentwurf wird in Fachkreisen durchaus kritisch diskutiert. Cohausz & Florack (C&F) stellt unter anderem die Änderungen zum Unterlassungsanspruch infrage. „Trotz aller Beteuerungen wird die Einschränkung des Unterlassungsanspruches, die weniger innovative Industrieunternehmen fordern, den Innovationsstandort Deutschland unweigerlich beschädigen. Eine solche Einschränkung bedeutet weniger Schutz für Innovationen – und weniger Schutz bedeutet weniger Investitionen in Innovationen“, so Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. Zudem sei es für das Nichtigkeitsverfahren vor allem angezeigt, die Personalausstattung des Bundespatentgerichtes stärker in den Blick zu nehmen. Es sei zu hoffen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen vorgenommen werden.

 

 

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