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  • Tamara Moll

Parallelwelt mit Potenzial?

Entwicklungen und Herausforderungen im Metaverse

Ist es bloße Science-Fiction-Spielerei? Oder ein lukrativer Markt? Fest steht: Das Metaverse gewinnt enorm an Bedeutung – auch und vor allem für die Wirtschaft. Unternehmen investieren inzwischen hohe Summen, um hier mitzumischen. Tendenz: steigend. Dem Finanzdienst Bloomberg Intelligence zufolge soll das Geschäft mit dem Metaverse schon im Jahr 2024 rund 800 Milliarden US-Dollar umfassen. Ein Geschäft also mit einer Welt, die im Prinzip gar nicht existiert. Vielmehr – und anders als etwa in Virtual Reality Games – handelt es sich gleich um mehrere 3D-Erlebniswelten, in denen Menschen als Avatare zusammenkommen, einkaufen, Konzerte besuchen … Mittlerweile existieren Online-Welten wie „Decentraland“ oder „The Sandbox“, die der realen Welt im weitesten Sinne nachempfunden sind, dabei aber bunter und aufregender daherkommen wollen. Was alles wie eine große Spielwiese klingt, ist für Mark Zuckerberg die „neue Generation des Internets“. Im Oktober 2021 hatte der CEO des Facebook-Mutterkonzerns Meta seine Vision vom Metaverse der Öffentlichkeit präsentiert.

Das Geschäft mit gelangweilten Affen

Was eine solche Parallelwelt für uns als Gesellschaft bedeuten könnte, bleibt eine spannende Frage. In sozialer, ethischer, wirtschaftlicher und vielerlei anderer Hinsicht. Gerade im Businessbereich und bei digitalen Produkten schreitet die Entwicklung rasant voran. NFTs (Non-Fungible Token, also „nicht austauschbare Zeichen“) sind digitale, kryptografische Formen von Vermögenswerten. Ihr Besitz kann durch die Blockchain-Technologie eindeutig nachgewiesen werden. Jeder NFT ist somit ein Unikat. Bezahlt wird mit Kryptowährungen wie Bitcoins, Dogecoins oder Ethereum. Auf diese Weise bekommen also auch virtuelle Produkte einen monetären Wert – und werden häufig zum Statussymbol. Ein skurriles Beispiel ist der Bored Ape Yacht Club, eine Art digitale Galerie, in der von einem Algorithmus erzeugte Bilder von gelangweilten Affen („Bored Apes“) als NFTs erworben werden können. Der gesamte Club ist anonym und sehr elitär. Um Mitglied zu werden, braucht man Promi-Status. Justin Bieber, Madonna oder Fußballstar Neymar beispielsweise gehören zu dem erlauchten Kreis von Stars, die diese Affen kaufen dürfen – und man darf sich fragen, wer von beiden wohl gelangweilter ist …

Die rechtliche Seite des Metaverse

Wenn es um digitale Produkte geht, mit denen eine Nachfrage geweckt und Handel getrieben wird, wird es auch juristisch hochinteressant. Hier bekommen Schutzrechte eine große Bedeutung. Unternehmen wie Nike, Converse oder Abercrombie & Fitch haben das schon erkannt und beim USPTO, dem Patentamt der Vereinigten Staaten, ihren Markenschutz für digitale Produkte ausgeweitet. Und auch beim EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, gingen bereits Anmeldungen für virtuelle Waren und NFTs ein. Anmelder sind Firmen wie L’Oréal oder Crocs.

Streit im Paralleluniversum: Prominente Markenverletzungsverfahren

Wo Schutzrechte existieren, werden sie bisweilen verletzt. Auch im Metaverse, das zwar ein virtueller, aber mitnichten ein rechtsfreier Raum ist. Dass es hier durchaus Grenzen gibt und Handlungen rechtliche Konsequenzen haben können, zeigt etwa das Verfahren des Digital-Künstlers Mason Rothschild gegen Hermès. Der Künstler hatte rund 100 NFTs der berühmten Birkin Bag des Luxuslabels auf dem Online-Marktplatz „OpenSea“ angeboten. Die virtuellen Taschen kamen auf Handelswerte von umgerechnet über einer Million US-Dollar. Hermès sieht seine Markenrechte verletzt und geht seit Anfang 2022 nun rechtlich gegen Mason Rothschild und seine MetaBirkins vor. Der Künstler selbst beruft sich auf die Kunstfreiheit im Rahmen des amerikanischen First Amendments, einem Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Wer hier am Ende wen in die Tasche steckt, bleibt abzuwarten.

Auch zwischen dem Sportartikelhersteller Nike und StockX läuft ein Verfahren um NFTs: Nike hat dem Online-Händler vorgeworfen, nicht autorisierte Sportschuh-Bilder als NFTs verkauft und damit Markenrechte verletzt zu haben. Laut StockX sei ein NFT jeweils mit einem echten Paar Schuhe verknüpft und diene als Gutschein. Nach Auffassung von Nike sind die betreffenden NFTs jedoch nicht als Gutscheine zu verstehen, sondern virtuelle Güter. Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus.

Herausforderungen beim Markteintritt ins Metaverse

Zu den nötigen Maßnahmen, die Unternehmen beim Markteintritt ins Metaverse ergreifen sollten, gehört es beispielsweise, die eigene virtuelle Marke neu zu interpretieren. Hier gilt es sich gut zu überlegen, worin deren Nutzen für Verbraucher besteht. Welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind und auch welche Folgen und Fallstricke NFTs für Markeninhaber haben können – darüber lesen Sie in Teil 2 unseres C&F-Blogs zu diesem Thema).

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