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  • Andreas Thielmann

Neue EU-Markenrechtsrichtlinie in allen Ländern umgesetzt

C&F sieht darin wichtigen Schritt zur Förderung innovativer Unternehmen in Europa

Düsseldorf, 12.08.2020 – Der Weg für die EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 (MRL) ist geebnet: Inzwischen haben alle EU-Länder die neugefasste Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Als letztes noch ausstehendes EU-Mitglied hat Rumänien am 13. Juli sein Markenrecht entsprechend geändert.

Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) und damit die Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) zur Umsetzung der MRL ist am 14. Januar 2019 in Kraft getreten (vgl. C&F-Pressemitteilung, 5. Dezember 2018). Mit der MRL sollen die nationalen Markensysteme der EU-Mitgliedsstaaten weiter harmonisiert werden. Zu den Neuerungen gehören unter anderem geänderte Vorgaben für die Darstellung von Registermarken, die Einführung der „Gewährleistungsmarke“, neue Vorgaben für absolute Schutzhindernisse und Änderungen bei der Schutzdauer und Verlängerungen von Marken. Seit dem 1. Mai 2020 gelten außerdem bestimmte Neuerungen im Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren.

„Mit der Umsetzung der EU-Markenrechtsrichtlinie in allen Ländern ist ein wichtiger Schritt getan, um das Markenrechtssystem in der EU zu vereinheitlichen und zu harmonisieren und damit Unternehmen europaweit in ihrer Innovationskraft zu bestärken“, sagt Andreas Thielmann, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack.

Über alle Details der Markenrechtsreform und die Inhalte der MRL informiert das DPMA auf seiner Website.

 

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