Nahaufnahme einer klassischen Dual-Objektiv-Kamera im Vintage-Stil, geeignet für analoge Fotografie und Stereofotogrammetrie.
  • Svenja Schwandt & Dr. Peter Drabo

Kontextgebundene Auslegung von Patentansprüchen

BGH-Urteil „Stereofotogrammetrie“ – X ZR 88/22

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 23. Juli 2024 mit der Auslegung von Patentansprüchen befasst: In seinem Urteil X ZR 88/22 haben die Karlsruher Richter klargestellt, dass Merkmale eines Patentanspruchs an den Kontext der Gesamtoffenbarung einer Patentschrift zu knüpfen sind. Gleichzeitig nutzten sie die Entscheidung, um auch die funktionsorientierte Auslegung von Patentansprüchen zu betonen (vgl. auch BGH-Urteil „Waage“ – X ZR 72/22): Demnach sind Merkmale eines Patentanspruchs „entsprechend der Funktion auszulegen, die ihnen im Kontext der Erfindung zukommt“.

In der Sache ging es um ein Patent für ein System, das zur sogenannten Stereofotogrammetrie geeignet ist. Hierbei handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, das unter anderem in der plastischen Chirurgie eingesetzt wird. Die  Klägerin hielt den betreffenden Gegenstand für nicht patentfähig. 

Mit seinem Urteil bestätigte der BGH einen wichtigen Auslegungsgrundsatz, den auch das Landgericht Düsseldorf seiner Rechtsprechung zugrunde legt. „Die funktionsorientierte Auslegung von Merkmalen eines Patentanspruchs kann damit auch in Nichtigkeitsverfahren eine wesentliche Rolle spielen und eine Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik darstellen“, sagen Svenja Schwandt und Dr. Peter Drabo von Cohausz & Florack. „Patentinhaber tun gut daran, bereits bei der Abfassung von Patentansprüchen die Funktionsweise der aufgeführten Merkmale detailliert zu beschreiben.“

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