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  • Rebekka Schiffer

Kleine Zeichen, große Wirkung

Die in den USA geläufigen Symbole ®, ™ und © sind auch in Deutschland beliebt. Unternehmen kennzeichnen damit gern ihre Waren und Dienstleistungen. Aber ist die Verwendung überhaupt zulässig?

Die einen tunen ihr Auto, die anderen dekorieren ihren Vorgarten. Es gibt viele Möglichkeiten, um Eindruck zu machen. Erst recht in der Werbung. Ein beliebtes, wenn auch wenig kreatives Mittel, um die Qualität von Produkten hervorzuheben und Werbeeffekte zu erzielen, ist die Verwendung der aus dem angloamerikanischen Recht stammenden Symbole ®, TM und ©. Man findet sie immer wieder auch auf deutschsprachigen Websites, Flyern, Werbebannern und anderen Medien. Pflicht sind sie nicht. Unzulässig aber auch nicht – vorausgesetzt man hält sich bei ihrer Verwendung an bestimmte Grundsätze.

Bei dem hochgestellten ®, das hinter dem Namen der jeweiligen Waren- oder Dienstleistungsmarke angefügt wird, handelt es sich um das Registered-Trade-Mark-Symbol. Es bedeutet, dass die damit gekennzeichnete Marke offiziell ins amtliche Markenregister eingetragen ist. Hierdurch wird im US-Recht der Marke der volle Markenschutz bestätigt. Das deutsche Recht kennt diese Bestätigungswirkung nicht. Hierzulande ist es demnach zwar erlaubt, aber nicht erforderlich, dass eine eingetragene Marke mit ® gekennzeichnet wird. Wer das Symbol nutzt, sollte aber tunlichst darauf achten, dass dies nur in Kombination mit den Zeichen geschieht, die auch tatsächlich als Marke registriert sind. Handelt es sich beispielsweise nur um ein eingetragenes Logo, das neben weiteren Bestandteilen auch ein Wort enthält, kann es irreführend sein, allein das Wort mit ® zu verwenden, wenn das übrige Logo nicht gezeigt wird.

Im Unterschied zum ®-Symbol kennzeichnet das Unregistered-Trade-Mark-Symbol TM in den USA solche Marken, die noch nicht amtlich registriert sind. Dieser Grundsatz lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres ins deutsche Markenrecht übertragen: So kann die Verwendung von TM hierzulande unter Umständen als Irreführung ausgelegt werden, wenn die Marke nur angemeldet, aber noch nicht eingetragen ist (so sah es beispielsweise das Landgericht München in seinem Urteil vom 23.7.2003, Az. 1 HK O 1755/03). Für eine Verwendung von TM in Deutschland empfiehlt es sich also abzuwarten, bis die jeweilige Marke auch registriert ist.

In Deutschland ist das Copyright-Zeichen © unter den hier aufgeführten Zeichen wohl am geläufigsten. Hiermit werden oft Texte, Fotos, Musikstücke, Websites, Software oder andere Werke urheberrechtlich gekennzeichnet. Für den tatsächlichen Schutz ist die Verwendung jedoch ohne Bedeutung: Ob ein Werk unter den Urheberrechtsschutz fällt, richtet sich hierzulande einzig und allein nach den gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. anderem danach, ob es sich bei dem Werk um eine persönlich-geistige Schöpfung handelt). Der Urheber als Schöpfer des Werkes ist damit automatisch geschützt. Trotzdem machen das Copyright-Zeichen © ebenso wie die Symbole ® und TM in manchen Fällen durchaus Sinn: All diese Symbole können für potenzielle Nachahmer eine Warnfunktion haben und dem eigentlichen Urheber bzw. Markeninhaber im Streitfall die Beweislast erleichtern. Und: Sie können schlichtweg Eindruck machen.

 

Erschienen in Ausgabe 8/2020 der Zeitschrift creativ verpacken.

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