Amazon Gebäude, Verwaltung
  • Tamara Moll & Eva-Maria Mümken

Hält doppelt wirklich besser?

Die Online-Plattform Amazon bietet einen zusätzlichen Schutz für Markenprodukte an. Was steckt hinter diesem Service? Und welche Bedeutung hat er im Vergleich zur amtlichen Markenregistrierung?

Der Online-Markt ist in Bewegung. Hier Geschäfte zu tätigen, wird bei Verkäufern und Konsumenten immer beliebter. Für das Jahr 2024 erwartet der Handelsverband Deutschland (HDE) einen Umsatz von 88,3 Milliarden Euro – ein Anstieg von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Umsatzbringer sind vor allem Verkaufsplattformen wie Ebay, Zalando und Co. Mit zunehmender Nutzung dieser Plattformen steigt aber auch die Attraktivität für Anbieter aller Art und damit die Gefahr von Produktfälschungen und betrügerischen Artikeln. Wer online Handel treibt, sollte also besonders vorsichtig sein.

Amazon hat auf diese Entwicklung mit einem eigenen Service reagiert: Die sogenannte Amazon-Brand Registry soll Markeninhabern dabei helfen, ihre Rechte auf der Plattform besser wahrzunehmen und durchzusetzen. Hintergrund für diese Maßnahme dürfte auch die sogenannte ASIN, die Amazon Standard Identification Number, sein. Diese einzigartige Nummer wird jedem Produkt zugewiesen, das auf Amazon zum Verkauf steht. Die Krux dabei: Andere Unternehmen können unter der jeweiligen ASIN unter Umständen billige Imitate anbieten und dem Originalhersteller auf diese Weise schaden.

Durch die die „hauseigene“ Markenregistrierung macht Amazon also aus diesem lästigen Übel ein Qualitätsversprechen: Schutzrechtsverletzungen auf der Plattform sollen dadurch einfacher überwacht und gemeldet werden können. Hierfür stellt Amazon allen registrierten Teilnehmern entsprechende Tools zur Verfügung, um deren Vertrauen in die Plattform zu stärken. 

Die Amazon-Brand Registry kann und soll jedoch eine amtliche Markenregistrierung nicht ersetzen. Im Gegenteil: Amazon selbst fordert für seine eigene Markenregistrierung von Unternehmen den Nachweis, dass bereits eine eingetragene Marke bei einer Behörde wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) existiert. Dies bezieht sich auf registrierte nationale deutsche Marken und EU-Marken sowie einige weitere ausländische nationale Marken. Voraussetzung für die Markenregistrierung bei Amazon ist, dass es sich um Wortmarken oder Wort-Bildmarken handelt und dass die Marken in den von Amazon akzeptierten Ländern geschützt sind. 

Die Amazon-Brand ergänzt also lediglich den bereits bestehenden Schutz. Markeninhaber sollten weiterhin ihre Rechte selbst überwachen oder externe Dienstleister damit beauftragen. Das gilt vor allem dann, wenn sie weltweit tätig sind oder wenn sie andere Markenarten wie Farb- oder 3D-Marken nutzen. Letztere spielen besonders im Verpackungsbereich eine wichtige Rolle, wenn es beispielsweise um besonders geformte Trinkflaschen, Parfumflakons oder andere Behältnisse geht, die durch ein Markenrecht geschützt werden sollen. Bekannte Beispiele sind die Capri-Sonne Verpackung als Standbeutel oder die Coca-Cola-Konturflasche. 

Selbst wer ausschließlich auf Amazon Geschäfte tätigt, sollte wissen: Die Amazon-Brand bietet zwar auf der Online-Plattform zusätzlichen Schutz vor Nachahmungen und Missbrauch, ist jedoch nur in bestimmten Ländern und für ausgewählte Markenarten verfügbar. Man sollte sich daher von diesem Service nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Es bleibt zwingend notwendig, Marken unabhängig von der Amazon-Brand bei den entsprechenden Markenämter anzumelden und kontinuierlich zu überwachen. Nur so lassen sich die eigenen Markenrechte umfassend und nachhaltig schützen.

Erschienen in Ausgabe 7/2024 der Zeitschrift creativ verpacken.

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