Entscheidungsstichwort:
Feuchtigkeits- und Ascheanalyse
Normenketten:
EPÜ Art. 56; PatG § 4
Amtlicher Leitsatz:
Aus dem Hinweis, eine im Stand der Technik offenbarte Vorrichtung könne mit
einer bestimmten Art von Geräten kombiniert werden, ergibt sich nicht ohne weiteres die Anregung, die Vorrichtung mit jedem Gerät dieser Art zu kombinieren.
BGH, Urteil vom 11.02.2025 – X ZR 137/22
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