Person arbeitet an Skizzen und Kartonmodellen für ein Verpackungsdesign.
  • Tamara Moll & Eva-Marie Mümken

Europäisches Verpackungsrecht - Neue Spielregeln für die Branche

Die PPWR-Verordnung sorgt für Wirbel auf dem Markt der Verpackungen. Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit werden zum zentralen Wettbewerbsfaktor.

17,9 Millionen Tonnen – so hoch war das Verpackungsaufkommen in Deutschland im Jahr 2023. Dies geht aus dem aktuellen Verpackungsmonitor 2025 der Allianz für Verpackung und Umwelt hervor. Immerhin: ein Rückgang um 1,1 Millionen Tonnen im Vergleich zum Vorjahr. Dieser leichte Abwärtstrend dürfte auch damit zu tun haben, dass die EU sich mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) des Themas stärker annimmt. 

Die seit dem 11. Februar 2025 geltende PPWR verfolgt drei Ziele: Verpackungsabfälle sollen bis 2040 um 15 Prozent pro Kopf (gegenüber 2018) sinken, die Kreislaufwirtschaft soll durch recyclingfähige Designs gestärkt und Einwegver-
packungen sollen durch Mehrweg- und Nachfüllsysteme ersetzt werden. Für verschiedene Verpackungsarten – von Verkaufs- bis eCommerce-Verpackungen – gelten spezifische Anforderungen. Während Einwegformate wie Einzelportionsverpackungen oder Hotel-Kosmetikfläschchen verschwinden, rückt die nachhaltige Gestaltung von Verpackungen in den Fokus. Transportverpackungen müssen ressourcenschonend, eCommerce-Verpackungen passgenau, recyclingfähig und idealerweise als Mehrwegoption gestaltet sein. 

Die PPWR nimmt sämtliche Akteure der Verpackungsindustrie in die Pflicht. Im Zentrum stehen die Hersteller, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen – und zwar unabhängig davon, ob sie die Verpackung selbst produziert haben. Sie sind verantwortlich für das Einhalten aller Vorgaben – von Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung bis zur Kennzeichnung. Dazu zählen Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen und die EU-Konformitätserklärung. Außerdem organisieren und finanzieren die Hersteller Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Verpackungen. Erzeuger, wie Kartonagenhersteller, Kunststofffolienhersteller oder Glaswerke müssen nachhaltige, recyclingfähige Materialien entwickeln und deren Konformität nachweisen. Importeure übernehmen bei Verpackungen aus Drittländern alle Herstellerpflichten und müssen sicherstellen, dass diese den EU-Standards entsprechen. Ohne Konformitätsnachweis drohen Marktverbote und Sanktionen. Händler und Vertreiber sind ebenfalls gefordert: Sie dürfen nur noch konforme Verpackungen verkaufen und müssen ihre Kunden entsprechend informieren. Und: Sie müssen die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette garantieren. Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die diese nicht selbst in Verkehr bringen, sind verpflichtet, Materialeigenschaften und Konformität nachzuweisen und eng mit Erzeugern und Herstellern zusammenarbeiten. Endvertreiber, wie Einzelhändler, und Endverbraucher schließlich sind für die korrekte Information und Entsorgung verantwortlich.

Die PPWR ist eine Einladung an die Akteure, das Thema Verpackung neu zu denken. Unternehmen, die frühzeitig auf nachhaltige Lösungen setzen, können sich als Vorreiter behaupten und von neuen Marktchancen profitieren.

Datum / FristAnforderungen / Maßnahmen
11. Februar 2025- Inkrafttreten der PPWR
- Einführung neuer Rollen und Definitionen
Bis 31. Dezember 2025- Mindestens 65 % des Gewichts aller Verpackungsabfälle müssen recyclebar sein
12. August 2026- Die meisten Bestimmungen der PPWR gelten ab diesem Datum
- Lebensmittelverpackungen dürfen keine PFAS über Grenzwert enthalten
- Kommission erlässt Regelungen zur harmonisierten Kennzeichnung und Spezifikation für Kennzeichnungsanforderungen
- Formale Konformitätsnachweise sind erforderlich
12. August 2028- Alle Verpackungen müssen eine harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung tragen
- Leerraum der Verkaufsverpackungen muss auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt sein
- Mitgliedsstaaten müssen ein nationales Herstellerregister einrichten
Bis 2030- Verpackungsminimierung: Verpackungen dürfen nur so groß sein wie nötig
- Verpackungen müssen gut recycelbar sein und recycelte Materialien sollen Primärrohstoffe ersetzen können („Design für Recycling“)
- Mindestens 40 % der verwendeten Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar
- Erhöhte Mindestquoten für den Recyclinganteil bestimmter Materialien bei Verpackungsabfällen
Bis 2040- Strengere Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen

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