Maßnahmen zum Schutz und zur Schonung der Umwelt stehen für die EU noch immer recht weit oben auf der Agenda. Mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) werden nun konkrete Anforderungen an die Verpackungsbranche gestellt, die ein Umdenken auf mehreren Ebenen erfordern. Um ihnen gerecht zu werden, müssen Unternehmen in mehreren zentralen Bereichen aktiv werden.
Recyclingfähigkeit
Ein erster wichtiger Aspekt ist die Recyclingfähigkeit: Ab Ende 2025 müssen mindestens 65 Prozent des Verpackungsabfalls recycelbar sein. Für die einzelnen Verpackungsmaterialien gibt dafür spezifische Vorgaben zur Recyclingquote. Ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie als „recycelbar“ eingestuft werden können. Das heißt konkret, dass Verpackungsdesigns so gestaltet werden müssen, dass sie sortenrein trennbar und für bestehende Recyclingprozesse geeignet sind. Verbundmaterialien werden zunehmend problematisch.
Verpackungsminimierung
Neben der Auswahl geeigneter Materialien rückt auch die Reduzierung des Verpackungsvolumens in den Fokus. Ab 2030 dürfen Verkaufsverpackungen nur noch so groß sein wie unbedingt nötig, überflüssiger Leerraum und unnötige Umverpackungen gehören damit der Vergangenheit an. Unternehmen sollten ihre Prozesse und Produkte also kritisch prüfen und Verpackungen konsequent auf das Wesentliche reduzieren. Das betrifft nicht nur den Materialeinsatz, sondern auch die Logistik: Passgenaue Verpackungen sparen Platz, Kosten und CO₂.
Kennzeichnungspflichten
Mit der Optimierung von Material und Menge allein ist es jedoch nicht getan. Auch die Transparenz gegenüber Verbrauchern und Entsorgern wird durch neue Kennzeichnungspflichten deutlich gestärkt. Ab August 2028 müssen Verpackungen in punkto Materialzusammensetzung europaweit einheitlich gekennzeichnet sein. Ziel ist es, die Sortierung und das Recycling zu erleichtern und Verbraucher transparent zu informieren. Die EU-Kommission wird hierzu detaillierte Vorgaben erlassen (z. B. neue Symbole zur Kennzeichnung), mit denen sich Unternehmen frühzeitig vertraut machen sollten. Auch die Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette gewinnt an Bedeutung: Händler und Vertreiber müssen sicherstellen, dass nur konforme Verpackungen verkauft werden und die Kunden entsprechend informiert sind.
Verpflichtende Konformitätserklärungen
Die einheitliche Kennzeichnung ist eng verknüpft mit der Nachweis- und Dokumentationspflicht. Unternehmen müssen künftig umfassend belegen, dass ihre Verpackungen allen Vorgaben entsprechen – von der Recyclingfähigkeit über die Materialzusammensetzung bis zur Kennzeichnung. Ohne gültige Nachweise drohen Marktverbote und Sanktionen. Unternehmen sollten ihre Prozesse und Dokumentationen entsprechend frühzeitig anpassen und eng mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um die lückenlose Nachweisführung sicherzustellen.
Was nun zu tun ist
Um die neuen Anforderungen der PPWR erfolgreich umzusetzen, empfiehlt es sich, frühzeitig alle relevanten Abteilungen einzubinden. So können Prozesse, Materialien und Dokumentationen ganzheitlich überprüft und angepasst werden. Der enge Austausch mit Lieferanten und externen Experten hilft, Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und innovative, gesetzeskonforme Verpackungslösungen zu entwickeln. Unternehmen tun also gut daran, die PPWR auch als Chance für mehr Nachhaltigkeit im Sinne der Umwelt und für eine klare Positionierung im Markt zu begreifen.
Erschienen in Ausgabe 1/2026 der Zeitschrift creativ verpacken.
Dies ist der zweite (von zwei) Artikeln über die PPWR. Im ersten Teil (creativ verpacken Ausgabe 6/2025) ging es um die Ziele der Verordnung, um die Akteure, die von ihr betroffen sind, und um wichtige Fristen zur Umsetzung.
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