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  • Gottfried Schüll

EU-Kommission verwirft SEP-Reformvorhaben und stärkt Qualität des Gerichtsstandorts EU

C&F begrüßt Engagement der Kommission für eine verlässliche europäische Rechtsprechung

Düsseldorf, 07.03.2025 – Eine verlässliche Rechtsprechung im Bereich standardessentieller Patente (SEPs) hat in der Europäischen Union hohe Priorität. Wie aus dem am 12. Februar 2025 veröffentlichten Arbeitsprogramm für das laufende Jahr hervorgeht, stellt die EU-Kommission ihr Reformvorhaben zu SEPs zumindest vorläufig ein. Das ursprüngliche Vorhaben war innerhalb der Fachwelt umstritten. Es sah unter anderem die Einrichtung eines SEP-Registers, feste Gebührensätze und die Einführung eines Streitbeilegungsmechanismus vor.

„Die EU-Kommission legt offenbar großen Wert auf eine fundierte juristische Auseinandersetzung mit dem Thema SEPs und hat ihre Vorgehensweise entsprechend sorgfältig geprüft und angepasst“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F). Bereits Ende vergangenen Jahres hatte sich die EU-Kommission in einem deutschen Gerichtsverfahren zu diesem Thema auf differenzierte und umfangreiche Weise beteiligt. 

„Diese Entwicklung ist erfreulich und unterstreicht einmal mehr die hohe Qualität und Attraktivität des Gerichtsstandorts EU“, so Schüll weiter. Mit ihrem Vorgehen bekräftige die EU-Kommission ihr Engagement für eine belastbare, transparente und verlässliche europäische Rechtsprechung. Diese sei eine Grundvoraussetzung für eine wirtschaftlich und rechtlich stabile Europäische Union.

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