• Tamara Moll

Erfolg im Quadrat-Streit

Cohausz & Florack verteidigt Wacker gegen Ritter Sport

Düsseldorf, 13.01.2026 – Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation in den wesentlichen Punkten gefolgt ist. Die Entscheidung stellt klar, dass der Schutzbereich der quadratischen Verpackungsform von Ritter Sport für Tafelschokolade eng begrenzt ist und nicht beliebig auf andere Produktkategorien wie Haferriegel ausgedehnt werden kann. „Damit wird der Grundgedanke des Markenrechts bestätigt: Schutz ja – aber nur dort, wo tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht“, erklärt Tamara Moll Rechtsanwältin, die die Wacker GmbH in dem Verfahren vertreten hat.

Das Gericht hat ausdrücklich gewürdigt, dass Haferriegel und Tafelschokolade in Zusammensetzung, Geschmack, Verwendungszweck, Zielgruppe und Platzierung im Handel deutlich voneinander abweichen. „Unser Produkt richtet sich an ernährungsbewusste Verbraucher, die zu einem natürlichen Snack ohne Zusatzstoffe greifen möchten – nicht zu einer klassischen Tafel Schokolade. Für jeden mit gesundem Menschenverstand ist klar: Wer einen Haferriegel kauft, verwechselt ihn nicht mit einer Schokolade – und wechselt auch nicht allein wegen der Form der Verpackung den Produkttyp“, so Matteo Wacker von der Wacker GmbH.

Wichtig ist zudem, dass das Gericht die Unterschiede in der Formgebung und der Gesamtgestaltung unserer Verpackung anerkannt hat. Rechteckige Grundform, abweichende Farbgebung und Gestaltungselemente sorgen dafür, dass ein ausreichender Zeichenabstand zur quadratischen Verpackungsmarke von Ritter Sport gewahrt bleibt. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht konsequent eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr und eine unlautere Ausnutzung des Rufs der Klagemarke verneint.

Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Hersteller innovativer Lebensmittelprodukte. Sie schafft Rechtssicherheit und zeigt, dass bekannte Formmarken, insbesondere wenn diese sich auf reine geometrische Grundformen beziehen, nicht als generelles Monopol auf bestimmte Grundformen im Supermarktregal missverstanden werden dürfen. Tamara Moll betont dazu: „Unser Mandant Wacker kann seine MONNEMer Quadrate nun weiterhin in der bisherigen Form vertreiben – und Verbraucher behalten eine echte Auswahl im Regal.“

Picture credits: Wacker