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  • Mathias Karlhuber und Dr. Natalie Kirchhofer

EPA-Beschwerdekammern wenden Videokonferenz-Regelung bereits ab 1. Januar 2021 an

C&F kritisiert neue, verschärfte Verfahrensordnung

Düsseldorf, 22.12.2020 – Mündliche Verhandlungen vor dem Europäischen Patentamt (EPA) sollen künftig auch ohne Zustimmung der Parteien als Videokonferenz durchgeführt werden können (siehe C&F-Pressemitteilung vom 12.11.2020). Anders als bisher geplant sollen auch die Beschwerdekammern des EPA von dieser Möglichkeit bereits ab dem 1. Januar 2021 Gebrauch machen können.

Zu diesem Schluss kam der Beschwerdekammerausschuss des EPA nach einer Konsultation, an der auch Vertreter von Cohausz & Florack (C&F) beteiligt waren. Trotz der hierbei geäußerten Bedenken sieht der Ausschuss eine verpflichtende Durchführung von Videoverhandlungen auch ohne Zustimmung der Parteien als Möglichkeit vor. Hierzu wird ein neuer Artikel 15a in die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern eingefügt. Die neue Regelung soll schon ab dem 1. Januar 2021, d.h. vor dem eigentlichen Inkrafttreten anwendbar sein.

„Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des EPA-Beschwerdeausschusses“, sagt Dr. Natalie Kirchhofer, Patentanwältin und Partnerin von C&F. „Videokonferenzen sind sicher in vielen Fällen hilfreich. Sie können aber immer nur die zweite Wahl sein und sollten zudem die Zustimmung aller Parteien voraussetzen.“ Besonders kritisch sieht C&F, dass das EPA an dieser Regelung wahrscheinlich auch über den Zeitraum der Corona-Pandemie hinaus festhalten wird.

Die EPA-Beschwerdekammern haben eine weitere Konsultation angekündigt, nachdem erste Erfahrungen mit der neuen Regelung gemacht worden sind. „Wir hoffen, dass den kritischen Stimmen dann mehr Gehör geschenkt werden wird und die Regelungen im Interesse vieler Verfahrensbeteiligter nachgebessert werden“, sagt Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von C&F.

 

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