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  • Dr. Reinhard Fischer

Die Kosten stecken im Detail

Creative Commons Lizenzen im Internet erlauben es, Bilder kostenfrei zu nutzen. Es gibt jedoch Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden sollten. Nachlässigkeit kommt Nutzern teils teuer zu stehen.

Wer Verpackungen entwirft, kommt um die Suche nach originellen Bildern oft nicht herum – und damit auch nicht um das Thema Urheberrecht. Diesem Schutz unterliegen solche Werke, die schöpferischen Gehalt aufweisen. Bei Fotos handelt es ich dabei um sogenannte „Lichtbildwerke“.  Aber auch „Lichtbilder“ – also alltägliche Fotos, denen eine für das Urheberrecht ausreichende Gestaltungshöhe fehlt – sind gesetzlich geschützt. Derjenige, der das Bild aufgenommen hat, darf daher grundsätzlich entscheiden, ob er es veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich macht. Entsprechend kann er auch die Bedingungen festlegen, unter denen sein Bild genutzt wird. Und er kann anderen die Nutzung untersagen.

Um auf die eigenen Fotos aufmerksam zu machen, verbreiten immer mehr Schöpfer ihre Werke im Internet zu sogenannten Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen). Diese sind Teil der sogenannten Open Content Bewegung, die vor dem Hintergrund eines immer restriktiver gehandhabten Urheberrechts und der zunehmenden Kommerzialisierung von Informationen entstanden ist. CC-Lizenzen erlauben anderen eine rechtssichere und vor allem kostenfreie Nutzung von Bildern ebenso wie von Musik, Texten oder Filmen. Klingt komfortabel? Ist es auch – aber nicht immer. Denn mit CC-Lizenzen sind unterschiedliche Bedingungen verbunden, über die man sich als Nutzer vorab gut informieren sollte. So kann in den entsprechenden Vertragstexten etwa festgelegt sein, dass das Werk nicht kommerziell genutzt werden darf, dass eine Veränderung des Werks unzulässig ist oder dass es nur eingeschränkt weiterverbreitet werden darf. Eine CC-Lizenz sieht außerdem regelmäßig vor, dass der Urheber auf eine bestimmte Weise zu benennen ist.

Das heißt im Umkehrschluss: Wer all diese Bedingungen nicht vollständig erfüllt, riskiert, dass die Lizenz wegfällt. Der Schöpfer kann dann neben der Unterlassung der weiteren Nutzung sogar Schadensersatz verlangen. Hinter diesem Prinzip steckt der Gedanke, dass die Verbreitung eines Werkes für den Urheber eben doch kommerziell von Vorteil sein könnte, weil sie ihm beispielsweise Folgeaufträge bringt.

Gerade fehlende Urheberrechtshinweise bei CC-Lizenzen werden von den Urhebern häufig genutzt, um Nutzer abzumahnen und für die eigentlich kostenfreie Lizenz am Ende womöglich doch noch abzukassieren. Einige Gerichte tendieren in jüngeren Entscheidungen aber dazu, keinen Schadensersatz in Höhe einer sonst üblichen Lizenzgebühr zuzusprechen. Wie so oft bei juristischen Fragen gilt also auch hier: Studieren (der CC-Lizenzbedingungen) geht über Probieren! Nur wer die Bestimmungen für die Nutzung eines Bildes aufmerksam liest und befolgt, kann sichergehen, dass diese für den eigenen Zweck geeignet sind, und sich vor hohen Kosten schützen.

Weitere Gefahren lauern, wenn an den Bildern auch Rechte anderer bestehen, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder sichtbare Marken. Die CC-Lizenz schützt hier nicht davor, dass die Inhaber der entsprechenden Rechte ihrerseits gegen die Nutzer der Bilder vorgehen können, auch wenn diese die Bedingungen der CC-Lizenz vollständig eingehalten haben.

Erschienen in Ausgabe 5/2020 der Zeitschrift creativ verpacken.

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