Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen, sondern zum Teil auch auf bestehende Schutzrechte. Immerhin: Für europäische Patente ändert sich zunächst nichts, da das Vereinigte Königreich weiterhin Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bleibt. Damit können bis auf Weiteres erteilte europäische Patente in Großbritannien validiert werden.Was aber wird aus den nichttechnischen, für die EU registrierten Schutzrechten wie Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern? Ihre Gültigkeit erstreckt sich naturgemäß auf die gesamte Europäische Union. Tritt ein Mitgliedsstaat aus, hat das Unionsschutzrecht in diesem Staat keine Wirkung mehr. Mit dem Brexit verlieren also sämtliche Unionsschutzrechte ab dem 1. Januar 2021 für den UK-Raum ihre Gültigkeit. Stattdessen regeln nationale Vorschriften den Fortbestand dieser Rechte im Vereinigten Königreich. Den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Gültigkeit der Rechte infolge des Brexits widmen wir uns in dieser Ausgabe des CFUpdate. Und wir zeigen auf, welche Maßnahmen Sie als Schutzrechtsinhaber noch in diesem Jahr treffen sollten.
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