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  • Hendrik Bücker

Das UPC geht an den Start

Cohausz & Florack bietet umfassende Infos und Unterstützung bei der Umstellung

Düsseldorf, 08.12.2022 – Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (UPC Agreement, UPCA) tritt voraussichtlich am 1. Juni 2023 in Kraft. Die sogenannte „Sunrise Period“ wird damit am 1. März 2023 eingeleitet: In dieser dreimonatigen Phase haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Opt-out-Antrag vor dem Start des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) einzureichen. Hierdurch wird ein Europäisches Patent von der Zuständigkeit des UPC ausgeschlossen und die nationalen Gerichte bleiben für ein solches Patent für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen zuständig.

Ursprünglich war der 1. Januar 2023 als Beginn der Sunrise Period vorgesehen, sodass das UPCA am 1. April 2023 in Kraft getreten wäre (vgl. C&F-Blog vom 19. Oktober 2022). Der zeitliche Aufschub um zwei Monate soll Patentinhabern nun mehr Gelegenheit geben, sich vorzubereiten und insbesondere mit dem elektronischen Case Management System (CMS) vertraut zu machen. Die Einleitung der Sunrise Period setzt als wichtigen letzten Schritt noch die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Deutschland voraus. Aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) ist damit zu rechnen, dass dies im Februar 2023 geschieht.

„Seit Langem bereiten wir uns mit höchster Sorgfalt und Expertise auf den Start des UPC vor“, sagt Hendrik Bücker, Patentanwalt und Partner von C&F. „Wir wissen, welche Herausforderungen auf unsere Mandanten im Einzelnen zukommen, und haben alle Fristen im Blick.“ Interessierten bietet die Kanzlei einen umfassenden Service: Informationen zu allen Neuerungen und notwendigen Maßnahmen stehen auf der eigens eingerichteten UPC-Website von C&F zur Verfügung und werden laufend aktualisiert – darunter auch spezielle Erklärvideos zum UPC sowie zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (Unitary Patent, UP).