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  • Mathias Karlhuber

Das deutsche Schutzrechtssystem: Chancen und Risiken

Als eine der stärksten Wirtschaftsnationen in Europa ist Deutschland gerade für chinesische Investoren ein interessanter Markt. Die Bundesrepublik verfügt über ein gut etabliertes Schutzrechtssystem. Wer in Deutschland aktiv werden will, sollte wissen, wie es funktioniert.

Das Schutzrechtssystem Deutsch­lands hat einen guten Ruf. Pa­tente und andere Schutzrechte spielen hier seit über 100 Jahren eine große Rolle. Sie prägen und fördern das wirtschaftliche Wachstum des Landes. Durch die vergleichsweise effizienten und kostengünstigen Ver­fahren ist Deutschland einer der wich­tigsten Standorte für Patentverfahren in Europa.

 

Verletzungsverfahren und Nichtigkeitsklagen

An den Landgerichten in Deutsch­land sind spezielle IP-Kammern einge­richtet. Hier werden in erster Instanz Patentverletzungsverfahren verhandelt. Die Nichtigkeitsklage gegen das Patent, die typischerweise als Reaktion auf eine Patentverletzungsklage erhoben wird, erfolgt gesondert vor dem Bundespatentgericht. Bis zur Entschei­dung über die Rechtsbeständigkeit eines Patents kann das Verletzungsge­richt sein Verfahren aussetzen.

Die Antwort auf die Frage, welches Gericht zuständig ist, richtet sich in Deutschland nach dem Sitz des Be­klagten oder dem Ort, an dem eine Patentverletzung stattgefunden hat. Letzteres ermöglicht es dem Patent­inhaber in der Regel, auf besonders kompetente Gerichte zurückzugreifen. Hier haben sich Düsseldorf, Mannheim und München als die maßgeblichen Gerichtsstandorte etabliert.

 

Einstweilige Verfügungen und Schutzschriften

Anders als in China ist es in Deutsch­land nicht ungewöhnlich, dass Zivil­gerichte einstweilige Verfügungen erlassen – und zwar vor allem dann, wenn das Patent bereits einmal einen Angriff auf seine Rechtsbeständigkeit überstanden hat. Dieses Rechtsmittel nutzen Schutzrechtsinhaber vor allem auf Messen, um gegen Nachahmer-produkte vorzugehen. Wer den Erlass einer solchen einstweiligen Verfügung befürchtet, kann als Abwehrmaßnah­me vorab beim zuständigen Gericht eine sogenannte Schutzschrift hinter­legen. Hierin fasst er seine Argumente zusammen, die gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung sprechen. Was die Beweisführung angeht, ist man in Deutschland grundsätzlich weniger stark auf schriftliche und notarielle Dokumente fokussiert als in China. So können Zeugenaussagen in etwa die gleiche Bedeutung haben wie schrift­liche Beweisstücke.

 

Kosten und Dauer von Verfahren

Entscheidungen in erster Instanz tref­fen die deutschen Zivilgerichte übli­cherweise innerhalb von zehn bis 14 Monaten. Wenn diese zugunsten des Patentinhabers ausfallen, führen sie in der Regel zu einem gegen Sicher­heitsleistung vollstreckbaren Urteil und dazu, dass die gegnerische Par­tei Schadensersatz zahlen muss. Wie hoch die Zahlung ausfällt, setzt das Gericht fest. Der Patentinhaber kann dabei zwischen drei Varianten wäh­len: Lizenzanalogie, Entschädigung in Höhe des entgangenen Gewinns oder Rückerstattung des Gewinns, den der Patentverletzer durch die Verletzung gemacht hat. Erstinstanzliche Ent­scheidungen zu Patentverletzungen können beim zuständigen Oberlan­desgericht angefochten werden. Eine rechtliche Überprüfung kann anschlie­ßend noch vor dem Bundesgerichtshof stattfinden.

Über die Rechtsbeständigkeit von Patenten urteilt das Bundespatentgericht im Rahmen von Nichtigkeitsver­fahren. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 18 bis 24 Monaten. Auch gegen eine solche Entscheidung ist eine Berufung beim Bundesgerichtshof möglich. Die Kosten – sowohl bei Verletzungs- als auch bei Nichtigkeitsver­fahren – trägt die unterlegene Partei. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und werden von dem je­weils zuständigen Gericht festgesetzt. Da Deutschland auf ein lange etab­liertes Patentsystem und zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zurück­greift, sind die Erfolgsaussichten für die Parteien meist vergleichsweise gut vorhersehbar. Chinesische Unterneh­men sollten daher vor dem Eintritt in den deutschen Markt die Patentlandschaft analysieren, um ihre Risiken abzuschätzen.

 

Patentüberwachung und Einspruchsverfahren

In Deutschland gültige Patente werden vom Deutschen Patent- und Marken­amt oder vom Europäischen Patentamt erteilt. Nach der Erteilung besteht die Möglichkeit, hiergegen Einspruch zu erheben. Ein Einspruch muss inner­halb von neun Monaten nach Veröf­fentlichung der Patenterteilung ein­gelegt werden. Mit Einsprüchen in erster Instanz befasst sich das jeweili­ge Patentamt. Dessen Entscheidungen können für ein deutsches Patent beim Bundespatentgericht oder für ein eu­ropäisches Patent bei den Beschwer­dekammern des Europäischen Patent­amts angefochten werden. Die Kosten betragen in beiden Fällen nur einen Bruchteil dessen, was gegebenenfalls später bei einem Nichtigkeitsverfah­ren anfällt. Hiermit steht also ein kos­tengünstiges Mittel zur Verfügung, eventuelle Risiken frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Eine Maßnahme zur Risikominderung bei einer Investiti­on in Deutschland ist daher die Über­wachung der Patentlandschaft beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt. Hiermit bleiben Investoren über die Aktivitäten des Wettbewerbs informiert und kön­nen rechtzeitig Einspruch gegen stö­rende Patente einlegen. Maßnahmen wie diese sind in der deutschen Wirt­schaft durchaus üblich: Sie sind kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Konkurrenz, sondern für Unternehmen oft ein Mittel, den Markt zu beobach­ten, die eigene Schutzrechtsstrategie zu pflegen und Risiken auszuschließen.

 

Due-Diligence-Verfahren

Gerade bei Investitionen in fremde Unternehmen sind Due-Diligence-Prüfungen ein wichtiges Instrument: Mit ihnen lassen sich Risiken im Zusam­menhang mit geistigem Eigentum von Dritten rechtzeitig identifizieren und minimieren. Bereits bei der Ermittlung des Kaufpreises sollten chinesische Investoren das Schutzrechtsportfolio des zu erwerbenden Unternehmens untersuchen. Wichtige Faktoren sind etwa der Rechtsstand, die Inhaber­schaft, die verbleibende Laufzeit, der Schutzumfang, die Rechtsbeständig­keit und die Durchsetzbarkeit der je­weiligen Patente. Für die Bewertung dieser Faktoren sollten Käufer die nationalen Vorschriften und Maß­stäbe berücksichtigen – von der Defi­nition des Stands der Technik bis zur Auslegung von Ansprüchen bei einer Patentverletzung. Eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Es regelt den wirksamen Übergang einer Erfindung vom Arbeit­nehmer auf den Arbeitgeber. Bei einem Unternehmenskauf kann das ArbnErfG auch im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung hilfreich sein: Ein sorgfältig dokumentierter Prozess im Umgang mit Arbeitnehmererfindungen lässt Rückschlüsse auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit den Schutz rechten des zu kaufenden Unternehmens zu.

 

Dieser Artikel erschien erstmalig in der Plattform M&A-China/Deutschland 4/2018

Photo credits: Thorstenschmitt - Adobe Stock