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  • Dr. Natalie Kirchhofer

Cohausz & Florack verteidigt erfolgreich Fibrant-Patent zur katalytischen Hydrierung von Phenol

Düsseldorf, 21. Dezember 2021 - Nach mündlicher Verhandlung am 14. Dezember 2021 hat die Beschwerdekammer 3.3.10 des Europäischen Patentamts (EPA) das Patent EP 2 513 025 B1 in geänderter Form bestätigt. Das Patent ist auf den Namen von Fibrants IP-Holding CAP III B.V. eingetragen und wurde von versalis, S.p.A., einem Wettbewerber von Fibrant auf dem Gebiet der Cyclohexanon-Produktion durch katalytische Hydrogenierung von Phenol und damit verbundenen Lizenzaktivitäten, angefochten.

Die durch das Patent geschützte Erfindung bezieht sich auf ein verbessertes Verfahren zur Palladium-katalysierten Hydrierung von Phenol. Die Vorteile der patentierten Technologie sind kommerziell relevant. Das Patent ist Teil des Hydranone®-Lizenzpakets, das Fibrant für seine phenolbasierte Cyclohexanon-Technologie anbietet.

Die positive Entscheidung der Beschwerdekammer folgt auf einen Sieg in der ersten Instanz, in der die Einspruchsabteilung des EPA den Einspruch von versalis bereits zurückgewiesen hatte.

"Wir freuen uns sehr über das Ergebnis, das wir für Fibrant erreichen konnten", sagt Dr. Natalie Kirchhofer, Partnerin und Patentanwältin bei Cohausz & Florack. "Die Entscheidung des EPA verschafft Fibrant zusätzliche Jahre Patentexklusivität für die beanspruchte Verfahrensverbesserung". Dr.ir. Marijke Groothaert, Direktorin für Forschung und Technologie bei Fibrant, bemerkt: "Fibrant begrüßt die positive Entscheidung zur Stärkung des Patents und wird sein geistiges Eigentum weiterhin energisch verteidigen."

FIBRANT/CAP III B.V. wurde im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren beim EPA von den Patentanwältinnen Dr. Natalie Kirchhofer und Dr. Romina Kühnle von Cohausz & Florack vertreten.

 

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