Bundesrat.jpg
  • Gottfried Schüll

Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Modernisierung des Patentrechts

C&F hält erhebliche Änderungen in der Praxis für unwahrscheinlich

Düsseldorf, 29.06.2021 – Am 25. Juni wurde das neue Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatRModG) vom Bundesrat verabschiedet. Es sieht unter anderem die ausnahmsweise Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vor. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, den Geheimnisschutz in Patentstreitsachen zu verbessern. Um Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht besser zu synchronisieren, sind Verfahrensänderungen vorgesehen.

Experten haben die Verabschiedung des PatRModG durch den Bundestag bereits umfangreich diskutiert. Die Kritik richtet sich unter anderem gegen die Einschränkung des Unterlassungsanspruchs. Cohausz & Florack (C&F) sieht darin insbesondere eine Gefahr für den Innovationsstandort Deutschland (vgl. C&F-Pressemitteilung vom 2. November 2020). Das neue Gesetz hat nach Angaben von JUVE Patent im Vorfeld viel Lobbyismus und Einflussnahme von außen erlebt. Patentrichter gehen nach JUVE-Angaben jedoch davon aus, dass es wenig Auswirkungen auf die aktuelle Rechtslage haben wird. Eine automatische Verurteilung zur Unterlassung bei Vorliegen einer Patentverletzung werde nach Einschätzung der durch JUVE befragten Richter bei deutschen Patentverfahren weiterhin die Regel sein. Ähnlich sieht es auch C&F: „Das PatRModG hat die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzlich verankert. Erhebliche Änderungen in der Praxis halten wir aber für unwahrscheinlich“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F.

Headerbild: Aleix Cortadellas - AdobeStock.com