Dunkle Schokolade mit leuchtend grüner Pistazienfüllung auf einem Teller, umgeben von Pistazienkernen und weiteren Schokoladenstücken.
  • Tamara Moll

Außen Dubai, innen Dubai?

Der Schokoladen-Hype und die Frage nach der echten Herkunft

Dubai, die Hauptstadt des gleichnamigen arabischen Emirats am Persischen Golf, verbinden viele mit Glanz, Glamour und Luxus. Unter dem Label „Dubai-Schokolade“ bieten zahlreiche Hersteller mittlerweile Produkte an, die sich dieses Image zunutze machen und eine gewisse Exklusivität vermitteln wollen: Zutaten wie Datteln, Pistazien, Kadayif und Gewürze aus dem arabischen Raum suggerieren Schoko-Liebhabern, dass sie es mit einem echten Stück Orient zu tun haben. Ein raffinierter Marketing-Coup. Nur: Wie echt, im Sinne seiner Herkunft, ist dieser Genuss wirklich? Muss also „Dubai-Schokolade“ tatsächlich aus Dubai stammen? 

Wie urteilen die Gerichte?

Ein paar Gerichte haben sich mit der Frage bereits auseinandergesetzt. So hat das Landgericht Köln gegenüber dem Discounter Aldi Süd in mehreren Beschlüssen (u. a. LG Köln 20.12.2024, Az. 33 O 513/24 und 06.01.2025, Az. 33 O 525/24) klargestellt, dass der Name „Dubai-Schokolade“ oder „Dubai Chocolate“ eine geografische Herkunftsangabe sein kann. Hierunter fallen Namen von Orten oder Landschaften oder andere Angaben, die auf die geografische Herkunft eines Produkts schließen lassen. Durch eine solche Angabe wird also die Beziehung der Ware zu ihrem geografischen Ursprung gekennzeichnet, was auch mit einer bestimmten Qualität oder einem bestimmten Ruf einhergeht. Eine Herkunftsangabe darf (laut § 127 Abs. 1 MarkenG) also nicht für Waren benutzt werden, die nicht aus der betreffenden Region stammen. Nutzt ein Hersteller einen Ortsnamen, ohne eine Verbindung zu diesem Ort zu haben, kann es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) und das Markenrecht handeln. Verbraucher könnten bei „Dubai Chocolate“ oder „Dubai-Schokolade“ annehmen, das Produkt werde in Dubai hergestellt oder habe zumindest einen Bezug zur Region. Werbeaussagen wie „Diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“ oder „Taste of Dubai“ verstärken diesen Eindruck. Die Gefahr der Irreführung des Verbrauchers sei damit gegeben. Daran ändert sich nach Einschätzung der Richter auch dann nichts, wenn auf der Verpackung Hinweise in kleiner Schrift wie „Herkunft: Türkei“ oder „Product of Türkiye“ gegeben werden. Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Stand: Januar 2025).

Das Landgericht Frankfurt kam jedoch im Januar 2025 zu einem gegensätzlichen Urteil (Az. 2-06 O 18/25). In dem Verfahren ging es um Schokolade, die von dem Discounter Lidl vertrieben wurde. Dem Beschluss aus Frankfurt zufolge ist der Zusatz „Dubai“ mittlerweile ein sogenannter Gattungsbegriff. Verbraucher gehen hierbei, so die Richter, nicht unbedingt davon aus, dass die Schokolade in Dubai hergestellt wurde oder dass einzelne Zutaten von dort stammten. Auch die Aufmachung des Produkts hatte Einfluss auf das Urteil: Hierzu zählte bei der Lidl-Schokolade eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten beim Lidl-Produkt auch Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft aus Dubai hindeuteten. Noch dazu sei in der Lidl-Werbung von einer „Qualitäts-Eigenmarke“ die Rede – dies wirke ebenfalls dem Eindruck entgegen, dass das Produkt aus Dubai stammt. Das Ergebnis: Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiter verkaufen, Aldi Süd nicht. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Stand: Januar 2025).

Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher

Wie auch immer sich die Rechtsprechung in nächster Zeit entwickelt: Hersteller tun in jedem Fall gut daran, die Aufmachung ihrer Produkte und ihre Werbemaßnahmen genau zu überprüfen, um rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsansprüche und weitere Sanktionen zu vermeiden. 

Konsumenten empfiehlt sich der kritische Blick aufs Kleingedruckte, etwa auf Zutatenlisten und Herstellerangaben auf der Verpackung, um festzustellen, ob die Schokolade wirklich in Dubai hergestellt oder veredelt wurde. 

Picture credits: murziknata_AdobeStock.com