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  • Andreas Thielmann

Ausgezeichnet gefälscht

Mit dem „Plagiarius“ werden jährlich die dreistesten Produktfälschungen und Plagiate „geehrt“. Innovativen Unternehmen zeigt der Schmähpreis auf, wie wichtig es ist, in den Schutz geistigen Eigentums zu investieren.

Auf den ersten Blick sehen sich die beiden Kinderautos zum Verwechseln ähnlich. Nur der Schriftzug unterscheidet sich: „Puky“ steht auf dem einen, „Qidong“ auf dem anderen. Bei Letzterem jedoch handelt es sich um eine billige Kopie des Herstellers Xingtai Kurbao Toys Co. Das Original stammt aus dem Hause Puky. Das gefälschte Produkt hat den 3. Platz beim „Plagiarius“-Wettbewerb 2018 belegt. Das ist alles andere als eine ruhmreiche Auszeichnung: Der Schmähpreis Plagiarius geht jährlich an Hersteller und Händler, die besonders dreiste Plagiate und Fälschungen auf den Markt gebracht haben.

Auf Platz eins der Preisträger mit „ausgezeichneter“ Nachahmerleistung landete ein Küchen-Schneidegerät von Pingyang County Leyi Gift Co. (Original: Genius). Das Unternehmen kopiert nach Angaben von Plagiarius viele weitere Produkte des Originalherstellers, inklusive der jeweiligen Marken- und Produktnamen. Die Schneidklingen der Fälschung seien stumpf und brechen leicht, der verwendete Kunststoff enthalte gesundheitsschädliche Substanzen. Platz 2 belegte ein aufblasbarer Wasserpark (Kinderspielzeug) von Sunny Kingdom (Original: Wibit Sports GmbH). Der Nachahmer habe das Produkt kopiert, benutze die Original-Bildmarke und habe zudem das Konzept und die Musik des Original-Werbevideos übernommen, schreibt die Jury.

Das Geschäft mit Plagiaten und Fälschungen boomt weltweit: So haben laut EU-Kommission die EU-Zollbehörden allein 2016 mehr als 41 Millionen rechtsverletzende Produkte im Wert von über 670 Millionen Euro an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt. Fälschungen finden sich dabei in unzähligen Bereichen: von Unterhaltungselektronik über Lebensmittel bis hin zu Medikamenten und medizintechnischen Produkten. Der Verein Plagiarius will auf diese Problematik des Diebstahls geistigen Eigentums aufmerksam machen, durch den in deutschen Unternehmen jährlich Schäden in Milliardenhöhe entstehen. Anfang Februar 2018 wurde der Preis auf der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ zum 42. Mal vergeben.

Innovativen Unternehmen zeigt Plagiarius immer wieder auf, wie sehr es sich lohnen kann, in den Schutz der eigenen Ideen zu investieren.
 

Folgende Maßnahmen sind hier besonders zu empfehlen:

  • Anmeldung von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs)
  • Kennzeichnung der eigenen Produkte als Original (z. B. durch technische und optische Sicherungsmittel wie Siegel, Verschlussetiketten, Tracing-Nummern oder Farbcodes auf der Verpackung)
  • sorgfältige Recherche und Beobachtung des Marktumfelds und der Wettbewerber
  • Überprüfung von Geschäftspartnern (z. B. Zulieferern und Lizenznehmern)
  • Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter für das Thema Produktpiraterie
     

Wenn bereits gefälschte Produkte im Umlauf sind (z. B. auf Messen), stehen noch folgende Mittel zur Verfügung:

  • bei Fälschungen aus Nicht-EU-Ländern: Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR)
  • Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei stellen
  • Abmahnung
  • Antrag auf einstweilige Verfügung
  • Sicherstellen der gefälschten Ware durch einen Gerichtsvollzieher
     

Weitere Informationen zum Plagiarius finden Sie unter www.plagiarius.com.

Erschienen in Ausgabe 4/2018 der Zeitschrift creativ verpacken.

Bild: Thomas Reimer - Fotolia.com