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  • Gottfried Schüll

Vorsitzender BGH-Richter Prof. Dr. Peter Meier-Beck im Ruhestand

C&F: „Eine weltweit prägende Richterpersönlichkeit im Patentrecht“

Düsseldorf, 13.10.2021 – Nach jahrzehntelanger Tätigkeit in herausragenden Positionen hat sich Prof. Dr. Peter Meier-Beck, Vorsitzender Richter am BGH, mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand verabschiedet.

Prof. Dr. Peter Meier-Beck war 1984 nach seiner juristischen Ausbildung in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. 1987 wurde er Richter am Landgericht Düsseldorf und 1991 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. 1993 kehrte er an das Landgericht Düsseldorf zurück und übernahm den Vorsitz in einer für Patentstreitsachen zuständigen Zivilkammer. Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde er im Jahr 2000 ernannt, hier wurde er dem insbesondere für Patentrecht zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen. Ab 2009 war er Mitglied des als Hilfssenat für den X. Zivilsenat eingerichteten Xa-Zivilsenats und mit dessen Vorsitz betraut. Zudem gehörte er seit 2002 dem Kartellsenat an, in dem er ab 2009 den stellvertretenden Vorsitz innehatte. 2010 wurde er schließlich zum Vorsitzenden Richter am BGH ernannt und übernahm auch den Vorsitz des X. Zivilsenats. Neun Jahre später wurde Prof. Dr. Peter Meier-Beck die Leitung des neu geschaffenen XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats übertragen. Seine Tätigkeit als Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die er seit 2005 ausübt, wird er künftig fortführen. Auch nationale und internationale Veranstaltungen zum Patent- und Kartellrecht wird er weiterhin als Referent mit seiner hohen Expertise bereichern.

„Mit Prof. Dr. Peter Meier-Beck verabschiedet sich eine weltweit prägende Richterpersönlichkeit im Patentrecht aus der aktiven Tätigkeit“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. Die Kanzlei verbindet mit ihm vor allem sein Wirken im Zusammenhang mit Standardessentiellen Patenten (SEPs). SEP-Verfahren zählen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in zahlreichen Technologiebranchen weltweit zu den wichtigsten im Verletzungsgeschäft. C&F hat als Kanzlei mit hoher Expertise in diesem Bereich hierzu einen entscheidenden Beitrag geleistet: Den Anfang machten die weltweit ersten SEP-Verfahren im Jahr 2000, die in Deutschland von C&F initiiert wurden. Seitdem werden globale SEP-Verfahren ganz maßgeblich in Deutschland verhandelt. Prof. Dr. Peter Meier-Beck hat diese Entwicklung stark mit geprägt. „Seit Beginn seiner Laufbahn am Landgericht Düsseldorf und insbesondere in SEP-Patentverletzungsverfahren spielte er eine zentrale Rolle“, so Schüll weiter. „Auch in den zahlreichen Nichtigkeitsverfahren, in denen unsere Kanzlei vor dem BGH aufgetreten ist, hat uns Prof. Dr. Peter Meier-Beck neben seiner herausragenden rechtlichen Expertise immer auch durch sein technisches Verständnis sehr beeindruckt“, ergänzt Dr. Arwed Burrichter, Patentanwalt und Partner von C&F. „Wir wünschen ihm für die neue Lebensphase und für sein weiteres Wirken alles Gute.“

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