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  • Dr. Henning Sternemann

Schneller zum Patentschutz

DPMA tritt Globalem Patent Prosecution Highway (GPPH) bei und erweitert sein Netzwerk aus Partnerämtern

Düsseldorf, 14. Juli 2015 – Am 6. Juli 2015 ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dem Globalen Patent Prosecution Highway (GPPH) beigetreten und baut damit auf internationaler Ebene die Möglichkeit aus für eine beschleunigte Prüfung von Patentanmeldungen. Die am GPPH beteiligten Patentämter können die Recherche- und Arbeitsergebnisse der jeweiligen Partner nutzen. Diese Möglichkeit bestand für das DPMA bislang bilateral im Rahmen des Patent Prosecution Highway (PPH) mit China, Japan, dem Vereinigten Königreich, den USA, Korea, Kanada, Finnland, Singapur und Österreich. Mit der Teilnahme am GPPH erweitert das DPMA sein Netzwerk nun auf insgesamt 21 Partner. Hinzugekommen sind Australien, Dänemark, Russland, Ungarn, Spanien, Schweden, Portugal, Estland, Israel, Norwegen, Island und das Nordische Patentinstitut (ein Zusammenschluss des Dänischen Patent- und Markenamts, des Norwegischen Amts für geistiges Eigentum und des Isländischen Patentamts).

Vorteil für innovative Unternehmen

Der GPPH war am 6. Januar 2014 an den Start gegangen. Die Teilnehmer an dem Projekt sind berechtigt, bei jedem anderen Partner und unter gleichen Voraussetzungen einen PPH-Antrag zu stellen. „Dass hierdurch die einzelnen Arbeitsergebnisse schneller abgerufen und Prüfverfahren vereinfacht werden, ist ein echter Vorteil für innovative Unternehmen“, sagt Dr. Henning Sternemann, Patentanwalt bei Cohausz & Florack. „Der Zeitraum bis zur Erteilung eines Patents wird damit deutlich verkürzt.“ Noch dazu seien die Prüfungsverfahren durch den GPPH vergleichsweise kostengünstig.