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  • Johannes Simons

„Offensiv auf die Belegschaft zugehen“

Wie Arbeitgeber und Erfinder erfolgreich miteinander kommunizieren

Düsseldorf, 16.06.2014 – Erfindungen bringen Unternehmen voran – intern führen sie aber immer häufiger auch zu Konflikten zwischen dem Arbeitgeber und dem erfinderisch tätigen Arbeitnehmer. Dies ist eine Beobachtung der Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack (C&F) aus den Mandaten der letzten Jahre. Das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG), das für einen Interessensausgleich zwischen den Parteien sorgen soll, findet nach Einschätzung der Kanzlei noch zu wenig Beachtung. „Dieses Gesetz ist für alle Beteiligten von Vorteil, da es Anreize für gute Ideen schafft – es birgt aber auch Risiken, wenn Unternehmen sich nicht rechtzeitig um diese Ideen aus den eigenen Reihen kümmern“, sagt C&F-Patentanwalt Johannes Simons. So werden Erfindungen von den Firmen bisweilen zum Patent angemeldet und genutzt – die im Gesetz formulierten Vergütungsansprüche des Erfinders bleiben jedoch jahrelang unberücksichtigt. Das führt spätestens dann zu Konflikten, wenn der Erfinder diese Ansprüche geltend macht und Klage einreicht. Ein Grund hierfür kann etwa die Höhe der Vergütung sein, über die sich beide Parteien im Unklaren sind. Die Folge: falsche Erwartungen auf der einen, Scheu vor zu hohen Ausgaben auf der anderen Seite.

Mit Erfindungen systematisch umgehen

Unternehmen sollten also, so Simons, den Umgang mit Erfindungen besser im Voraus regeln. Gerade der Mittelstand habe hier noch viel Nachholbedarf. Um ein nützliches System zu etablieren, könnten folgende Fragestellungen hilfreich sein: 

  • Welche Erfindungen werden und wurden jemals von Mitarbeitern gemeldet? (Bestandsaufnahme)
  • Welche Patente hiervon werden vom Unternehmen genutzt?
  • Wie hoch ist der Ertrag der einzelnen Patente?
  • Was wäre das Unternehmen bereit zu zahlen, wenn es die entsprechenden Lizenzen für die Nutzung erst erwerben müsste?
  • Welche Position haben die jeweiligen Erfinder im Betrieb?
  • Welche Eigeninitiative zur Lösung technischer Aufgaben ist demzufolge von ihnen zu erwarten?

Mit Beantwortung dieser Fragen können Unternehmer besser einschätzen, welchen Nutzen die jeweilige Erfindung für den Betrieb hat. Davon ausgehend lässt sich mithilfe spezieller Berechnungsmethoden auch die Höhe der Vergütung für den Erfinder beziffern. Besonders wichtig bei dieser systematischen Herangehensweise sei die frühzeitige Kommunikation mit der Belegschaft, sagt C&F-Rechtsanwalt Dr. Reinhard Fischer. „Arbeitgeber sollten ebenso wie Führungskräfte und Abteilungsleiter offensiv auf ihre Mitarbeiter zugehen und ihnen aufzeigen, was sie im Einzelfall zu erwarten haben, wenn sie Erfindungen machen und melden.“ Auf diese Weise könne man mögliche Konflikte direkt im Keim ersticken. 

Die erfolgreiche Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Erfindern ist Gegenstand eines Seminars, das C&F einmal im Jahr anbietet. Hierbei haben die Teilnehmer auch Gelegenheit, sich über die Grundlagen des Arbeitnehmererfindergesetzes zu informieren. Außerdem bekommen sie wertvolle Praxishinweise. Nächster Termin ist der 2. Juli 2014. Weitere Infos und Anmeldungen zum Seminar: Christiane Hering, events@cohausz-florack.de, Telefon: +49 211 90490-266.