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  • Erik Schäfer

„Mandanten wissen schiedsrichterliche und technische Expertise zu schätzen“

C&F verstärkt Präsenz bei nationalen und internationalen Schiedsinstitutionen

Düsseldorf, 11. Februar 2015 – Die Kanzlei Cohausz & Florack (C&F) baut ihre Präsenz bei Schiedsverfahren weiter aus: Erik Schäfer, Rechtsanwalt und Partner bei C&F, ist Anfang 2015 ins Kuratorium („Board of Trustees“) des Dubai International Arbitration Centre berufen worden. Im Jahr 2014 war er bereits auf die Schiedsrichterliste für Streitigkeiten des Geistigen Eigentums des Singapore International Arbitration Center (SIAC) und auf die allgemeine Schiedsrichterliste des Kuala Lumpur Regional Centre For Arbitration (KLRCA) gesetzt worden. Seit mehr als zehn Jahren ist er Mitglied der ständigen Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und ADR der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Hier hat er verschiedene Arbeitsgruppen geleitet, u. a. zum Einsatz von IT in Schiedsverfahren. 

Der Handelsschiedsgerichtsbarkeit kommt aus Sicht von C&F eine wichtige Bedeutung zu: Im Wirtschaftsverkehr ist sie gegenüber staatlichen nationalen Gerichten oft das kompetentere und neutralere Mittel zur Streiterledigung. „Vor allem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und bei technologielastigen, komplexen Verträgen haben es Mandanten vor allem im internationalen Rechtsverkehr schwer, fachlich gute Gerichte zu finden, die auch im Instanzenzug zügig zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommen“, so Schäfer. Auch das jeweils unterschiedliche nationale Prozessrecht und die Landessprache führen vielfach zu Problemen. Schiedsgerichtsverfahren sind hier, so Schäfer, häufig die bessere Alternative: Hier bestimmen die Parteien selbst, wie das Gericht zusammengesetzt sein und welche Verfahrenssprache gelten soll.

Schiedsverfahren gerade im internationalen Geschäftsverkehr unverzichtbar

Neben der anwaltlichen Vertretung, der Tätigkeit als Schiedsrichter und (technischer) Co-Counsel sind Anwälte von C&F an Sachverständigen- und Mediationsverfahren beteiligt. „Die besondere Kombination aus schiedsrichterlicher und technischer Expertise wissen viele unserer Mandanten zu schätzen“, so Erik Schäfer weiter. 

Schäfer hat außerdem zahlreiche Artikel über die Schiedsgerichtsbarkeit veröffentlicht – zuletzt ein Kapitel zum Thema „Arbitration of Intellectual Property related disputes in Germany“ in der Neuauflage des Standardwerkes „Arbitration in Germany“ (Dezember 2014, Wolters Kluwer).